Darauf machten einige Bürger aus dem Volmetal die Bürgervertreter der UWG-Kierspe aufmerksam. „Um Briefe oder Karten abzugeben, müssen wir den Briefträger abfangen und ihm die Post mitgeben“, sagt eine Bewohnerin aus Vollme.
Die nächsten Briefkästen befinden sich in der Ortschaft Halver-Oberbrügge, Heerstrasse 52, (Entfernung von Bollwerk 3,2 km von Vollme 5,5 km), Grünenbaum (Entfernung von Bollwerk 5,4 km von Vollme 2,1 km) und Berkenbaum. „Diese Entfernungen widersprechen der gesetzlichen Abstandsregelung von 1000 Metern”, meint Clemens Wieland von der UWG Kierspe. „Wir haben die Rechtslage geprüft und mit der Bundesnetzagentur Kontakt aufgenommen.“
Rechtliche Grundlage für die Versorgung des Postwesens ist die sogenannte Postuniversaldienstleistungsverordnung (PUDLV). Speziell hierfür gelten die Qualitätsmerkmale der Briefbeförderung, die klar für zusammenhängend bebaute Ortslagen geregelt sind. Diese Regelung gilt für beide Ortsteile mit ihren 398 (Vollme) und 432 (Bollwerk) Einwohnern. Hier gilt ein maximaler Abstand von 1000 Metern. Diese seien deutlich überschritten. „Wir haben die Bundesnetzagentur in der letzten Woche angeschrieben und um kurzfristige Überprüfung und Beseitigung der Mängel gebeten“, erklärt Wieland.
Für Bollwerk hat Heiko Becker schon eine Lösung: „Wenn der alte Standort nicht mehr in Frage kommt, kann der Briefkasten sicher am Gemeinschaftshaus anmontiert werden.“ In Vollme kämen gleich mehrere Standorte in Frage – so etwa auch das neue Feuerwehrgerätehaus – ergänzen die UWG-Vertreter.