Mit Beginn der neuen Wahlperiode ist der Jugendhilfeausschuss des Märkischen Kreises ab dem 1. November dieses Jahres neu zu bilden. Sechs Personen gehören dem Jugendhilfeausschuss an. Sie werden auf Vorschlag der im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vom Kreistag gewählt.

Bei der Einreichung der Wahlvorschläge sollten die Träger der freien Jugendhilfe darauf achten, dass sie jeweils auch eine Stellvertretung benennen. Die Voraussetzungen: Die vorgeschlagenen Personen müssen das passive Wahlrecht für den Märkischen Kreis besitzen. Sie müssen demnach unter anderem mindestens 18 Jahre alt sein und ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten im Märkischen Kreises haben. Außerdem sollten die vorgeschlagenen Personen über Erfahrung in der Jugendhilfe verfügen.

Die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe können sich mit ihren Vorschlägen bis zum 10. Oktober dieses Jahres schriftlich an das Jugendamt des Märkischen Kreises, Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid wenden.