Die Inklusionskonzepte, so trug Fabian Kläs von der Jugendhilfeplanung des Märkischen Kreises vor, sollen erweitert werden. Im Einzelnen bedeutet das für die heilpädagogischen Kindergärten: Sie sollen entweder weiterentwickelt oder geschlossen werden. Den Änderungen zugrunde liegt die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabegesetzes. Ziel sei es, die heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen schrittweise in das System der Regeleinrichtungen zu integrieren – frei nach dem Motto: „Jedes Kind in jede Kita“, wie Fabian Kläs betonte.
Hintergrund: Das Bildungs- und Teilhabegesetz
Der Gesetzgeber möchte die Inklusion stärken – durch die Erschaffung einer flächendeckenden Betreuung von Kindern mit Behinderung. Möglich gemacht werden soll dies vor allem durch die Abschaffung spezieller Gruppen für Kinder mit Behinderung. Stattdessen sollen kleine, altersgemischte und inklusive Gruppen geschaffen werden. Die Gruppengrößen sollen jeweils herabgesenkt werden. Die Weiterentwicklung soll bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein.
Bedarfserhebungen
Um ein Gefühl dafür zu bekommen, in welchen Förderbereichen Bedarf besteht, habe der Kreis erste Erhebungen gemacht, wie Fabian Kläs im Rahmen der Sitzung erklärte. Das Spektrum reiche hier von Epilepsie über Autismus bis hin zu körperlichen Behinderungen. Kläs lobte dabei besonders die bereits bestehende Flexibilität der Einrichtungen: „Behinderungen wie Trisomie 21 bekommen die Regelkindergärten ja meist schon ohne Hilfe gestemmt.“
Ziel des Landschaftsverbandes sei es dabei auch, wohnortnahe Angebote zu schaffen – oftmals seien die heilpädagogischen Einrichtungen nur schlecht für die Eltern zu erreichen, sodass ein Großteil den Fahrdienst des Landschaftsverbandes in Anspruch nimmt.
Eindrücke und Sorgen von Eltern
Die Sorgen der betroffenen Eltern im Kreis würde sich vor allem um die Frage drehen, ob Einrichtungen geschlossen werden, wie Käs ausführte. Dies soll jedoch ausdrücklich nicht für kombinierte, also bereits jetzt integrativ arbeitende Kindertagesstätten gelten: „Kombinierte Kitas werden nicht geschlossen, sondern umgestellt“, betonte Kläs.
Von der Schließung betroffen sein sollen ausschließlich rein heilpädagogische Kindergärten, in denen nicht inklusiv gearbeitet werden kann.
Personalschlüssel noch unklar
Im Anschluss stellte Enid Lal (UWG) die Frage, wie sich denn dann der Personalschlüssel gestalten solle: „Die Mitarbeiter brechen ja jetzt schon weg, wie soll dann der Mehraufwand gestemmt werden?“ Dies sei eine Zieldimension, wie Kläs erklärte: Wir befinden uns derzeit in Gesprächen mit den Trägern und dem Personal.“ Insgesamt würde der Prozess noch Jahre in Anspruch nehmen.