Beim Thema Denkmalschutz widerspricht die Hauptsatzung der Stadt Plettenberg der Gesetzgebung des Landes NRW. Ist hier die Beratung und Beschlussfassung im PUA vorgesehen, sieht das Gesetz dieses nicht vor. Die Verwaltung schreibt dazu in der Sitzungsvorlage für den Rat: „Nach § 23 Abs. 4 des Denkmalschutzgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (im Folgenden DSchG) ist ein Denkmal von Amts wegen in die Denkmalliste einzutragen. Der LWL-DLBW hat in seinen Gutachten zum Denkmalwert des Wasserhochbehälters am Rappholz festgestellt, dass der Hochbehälter ein Denkmal ist. Damit ist der Tatbestand des § 23 Abs. 4 DSchG erfüllt. Hinsichtlich der Eintragung eines Denkmals in die Denkmalliste steht der Unteren Denkmalbehörde – hier der Stadt Plettenberg – kein Ermessen zu.“
Der Hochbehälter am Rappholz, der früher der Wassergenossenschaft Böddinghausen gehörte und nach deren Auflösung in den Besitz der Stadt übergegangen ist, wird also ein Denkmal. Und damit entstehen Kosten für die Stadt. Eine Einzäunung ist aus Gründen der Verkehrssicherheit bereits errichtet worden (Kosten 10.000 Euro). Im nächsten Jahr steht die denkmalgerechte Sanierung der Fugen für 35.000 Euro an. 30.000 Euro hat die Stadt aus dem Nachlass der Wassergenossenschaft erhalten. Es bleiben also 15.000 Euro aus der Stadtkasse. „Hinzu kommen im Bedarfsfall weitere Unterhaltungsarbeiten in den nächsten Jahren“, schreibt die Verwaltung.

In der PUA-Sitzung erklärten Karin Gutschlag und Gundel Kurth, dass der Verein für Denkmalpflege bereit sei, ehrenamtlich gärtnerische Pflegearbeiten am Hochbehälter durchzuführen. Sie begrüßten ebenso wie Carina Hennecke von den Grünen ausdrücklich die Unterschutzstellung des Hochbehälters. „Wir sind in Plettenberg viel zu gut im Abreißen alter Bauwerke“, beklagte Karin Gutschlag.
Für zukünftige Verfahren regte Stadtplaner Till Hoffmann die Überarbeitung der städtischen Hauptsatzung an, um den Widerspruch aufzulösen.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe – Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen (LWL-DLBW) bewertete den Hochbehälter nach fachlicher Überprüfung als Denkmal. Dieses „umfasst den Wasserhochbehälter in seinem Inneren und Äußeren, bestehend aus der Schieberkammer und den beiden Wasserkammern. Darüber hinaus sind die beiden Flügelwände und die geschotterte Vorfläche, die von einer gerundeten Natursteinstufe eingefasst ist sowie die beiden Eichen rechts und links des Bauwerks Teil des Denkmals. Nicht zum Denkmalumfang gehören im Inneren die verbliebene modernisierte Anlagentechnik, die Wandoberflächen und die Einbauten. Ebenso sind die außen bestehende betonierte Treppe sowie die Hangabfangungen neueren Datums und nicht Teil des Denkmals.“ In das Mauerwerk sind Gedenktafeln für die Gefallenen des 1. und des 2. Weltkriegs aus Böddinghausen eingearbeitet worden.

Auf der Tagesordnung der Ratssitzung am 3. September stehen außerdem u. a. die Anregungen des Arbeitskreises Bürgerbeteiligung zur Belebung der Oestertalsperre sowie der Baubeschluss für das Projekt „Umgestaltung Oesterufer“ in der Innenstadt. Am Anfang und am Ende des öffentlichen Sitzungsteils besteht in den Einwohnerfragestunden die Möglichkeit für Bürger, Fragen an die Stadtverwaltung zu richten.