Nicht jeder Autofahrer war am Montag mit den Alkohol- und Drogenkontrollen der Polizei einverstanden. Die Polizeiwache Altena führte gemeinsam mit dem Verkehrsdienst der Polizei Verkehrskontrollen in Altena und Nachrodt-Wiblingwerde durch.
Mehrere Fahrer wurden zur Blutproben-Abgabe gebracht – ein Verkehrsteilnehmer sogar zweimal. Das erste Mal trafen die Beamten den 23-Jährigen gegen 17.10 Uhr an der Altenaer Straße in Nachrodt. Er zeigte Anzeichen auf Drogenkonsum und behauptete, gerade auf dem Weg zu einem Seminar zum Abbau von Punkten in Flensburg zu sein. Als er zur Blutproben-Abnahme nach Altena gebracht werden sollte, erklärte er, Messer und Waffen dabei zu haben. Eine Durchsuchung verlief negativ, doch der junge Mann wurde aggressiver, bedrohte die Beamten und schlug in ihre Richtung. Die Beamten überwältigten ihn und brachten ihn in Handfesseln zur Wache nach Altena. Auf dem Weg dorthin warnte eine App auf seinem Handy vor dem stationären Blitzer an der Altenaer Straße.
Es folgte das übliche Verfahren, wie bei den anderen Verdachtsfällen auch: Ein Arzt nahm ihm Blutproben ab. Die Polizeibeamten untersagten dem Mann, der einen Führerschein „auf Probe“ hat, die Weiterfahrt. Er bekam Anzeigen wegen des Verdachts einer Fahrt unter Betäubungsmitteln, wegen eines Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte samt Bedrohung sowie wegen des Radarwarngerätes (75 Euro Bußgeld, ein Punkt in Flensburg). So wurde der 23-Jährige entlassen.
Um 19.30 Uhr fuhr er an der Hagener Straße in Nachrodt in die nächste Kontrollstelle. Er kündigte an, dass er auf jeden Fall seine Fahrt fortsetzen werde. Die Polizeibeamten nahmen ihn erneut mit zur Wache nach Altena, um Blutproben abnehmen zu lassen, und stellten den Fahrzeugschlüssel zur Gefahrenabwehr sicher. Der junge Mann bekam eine weitere Anzeige wegen des Verdachts einer Fahrt unter Betäubungsmitteln.
Der Verkehrsdienst legte am Nachmittag zudem das Fahrzeug eines Schrottsammlers still. Ein Prüfer stellte an dem Wagen 61 Mängel fest. Der eifrige Sammler musste seine Tagesausbeute auf einem Schrottplatz in Neuenrade abladen.
Ein 23-jähriger in Altena gemeldeter Mann zeigte bei der Verkehrskontrolle drei rumänische Führerscheine vor. Zwei davon wiesen Fälschungsmerkmale auf und ließen sich in den Abfragesystemen nicht recherchieren. Er bekam eine Anzeige wegen Urkundenfälschung. Die Polizei stellte die verdächtigen Führerscheine sicher. Weiter konnten zahlreiche kleinere Verkehrsverstöße geahndet werden.
Die Polizei kündigt weitere Kontrollen im ganzen Kreisgebiet an und warnt noch einmal ausdrücklich, gerade vor dem Höhepunkt der Karnevalszeit, sich alkoholisiert oder unter dem Einfluss von Drogen ans Steuer eines Fahrzeugs zu setzen. „Die Wirkung wird oft unterschätzt und führt immer wieder zu Unfällen. Bei jedem vierten schweren Verkehrsunfall im Jahr 2023 spielten Alkohol oder andere berauschende Mittel eine Rolle“, heißt es in der Mitteilung der Polizei.
Für Fahrerinnen und Fahrer unter 21 Jahren sowie Fahranfänger egal welchen Alters gilt ein absolutes Alkoholverbot. Bei Verstößen werden 250 Euro Bußgeld verhängt und es gibt einen Punkt in Flensburg. Außerdem verlängert sich die Probezeit und es kann die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet werden. Für ältere Fahrer gilt: Ergibt der Bluttest Werte zwischen 0,5 und 1,09 Promille, drohen auch ohne Auffälligkeiten oder Unfall 500 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Sind Fahrer auffällig, zum Beispiel weil sie Schlangenlinie fahren, greifen die Strafen bereits ab 0,3 Promille. Zu den Bußgeldern kommen jeweils Verwaltungsgebühren. Fällt ein Bluttest positiv aus, muss der Betroffene auch die Kosten für Blutprobe und Untersuchung zahlen. Die Kosten dafür betragen mindestens 120 Euro, je nach Tageszeit und Umfang der Untersuchungen kann der Satz auch ein mehrfaches davon betragen. Teurer wird es etwa nach einem Unfall oder im Wiederholungsfall. Über 1,1 Promille gelten Fahrer als absolut fahruntüchtig. Sie machen sich, unabhängig von Auffälligkeiten, strafbar. Ein Gericht entscheidet über die Strafe und die Sperrfrist der Fahrerlaubnis. Der Genuss von Cannabis wurde zwar teilweise legalisiert. Verkehrsteilnehmer, auch zum Beispiel Fahrer von E-Scootern, sollten dennoch nüchtern bleiben. Auch bei Cannabis gelten Grenzwerte, die bei Fahranfängern oder Personen unter 21 deutlich niedriger liegen. Eine Nacht reicht nicht, um den THC-Wert unter diese Grenze absinken zu lassen.