Nach einem Verkehrsunfall am Mittwoch haben zwei mutmaßliche Gaffer Ärger mit der Polizei bekommen.

Wie die Polizei mitteilt, war am Mittwoch, 25. Februar, aus ungeklärter Ursache, möglicherweise wegen eines medizinischen Notfalls, ein 55-jähriger Lüdenscheider mit seinem Pkw von der Weststraße abgekommen. Das E-Fahrzeug rammte einen Zaun und eine Laterne. Die Laterne fiel auf zwei weitere Fahrzeuge. Der Wagen blieb mit drehenden Reifen halb in der Luft auf einer Hecke hängen.

Junge Frau zückt ihr Handy

Während sich Rettungskräfte um den immer noch im Fahrzeug sitzenden Fahrer kümmerten, passierten Fußgänger den gegenüberliegenden Gehweg, darunter zwei Frauen mit Kindern. Die Frauen blieben stehen und die jüngere zückte ihr Handy. Polizeibeamte baten die Passanten, weiterzugehen und nicht zu filmen. Die Erklärung, dass Gaffen und Filmen von Unfallopfern verboten sind, quittierte die 17-Jährige mit Lachen. Erst nach mehrmaliger Aufforderung und der Androhung, das Handy zu beschlagnahmen, entfernte sich die Gruppe einige Schritte.

Tätlicher Angriff

Die Polizeibeamten entschlossen sich, die Personalien festzustellen. Die jüngere Frau übergab ihren Ausweis. Ihre 33-jährige Begleiterin weigerte sich und versuchte den Beamten, den überreichten Personalausweis aus der Hand zu reißen, schrie sie an und verringerte immer weiter den Abstand. Als eine Beamtin sie zurückdrückte, schlug sie der Beamtin den Arm weg.

Die Frauen bekamen Anzeigen wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungskräfte bzw. Widerstands. Der Unfallfahrer wurde ins Krankenhaus gebracht. Der Sachschaden liegt bei mehr als 40.000 Euro.

Kein Platz für sensationsgierige Zuschauer

Die Polizei weist bei dieser Gelegenheit noch einmal dringend darauf hin, dass an Unfallorten kein Platz für sensationsgierige Zuschauer ist. Hilflosigkeit anderer Menschen zu filmen, stellt nicht nur eine Geschmacklosigkeit dar, sondern ist strafbar. Bereits das Anfertigen von Bildaufnahmen wird im Strafgesetzbuch mit Freiheitstrafen von bis zu zwei Jahren oder entsprechenden Geldstrafen belegt. Ausnahmen gelten für Medien. In anderen Fällen können unnötigerweise anhaltende Autofahrer die Rettungskräfte in Bedrängnis bringen. Sind genügend Helfer an einem Unfallort, so sollte man weiterfahren und nicht Wege oder Flächen blockieren, die für Feuerwehr und Rettungsdienste benötigt werden. Wer hilfeleistende Personen behindert, kann ebenfalls bestraft werden.