Der Märkische Kreis erinnert daran, dass bis zum 19. Januar 2025 die Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 aufgefordert sind, ihre vor dem 19. Januar 2013 ausgegebenen Papierführerscheine zu tauschen. Ab dann müssen alle grauen, rosa oder DDR-Führerscheine gegen neue, fälschungssichere Dokumente eingetauscht sein, so der Kreis. Diese Maßnahme diene der Harmonisierung der Führerscheinregelungen innerhalb der EU. Für die Inhaber von Kartenführerscheinen gelten indes andere Fristen – sie haben noch etwas Zeit.
Der Märkische Kreis rät, sich frühzeitig um den Umtausch zu kümmern, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Der Umtausch kann in den Bürgerbüros des Märkischen Kreises in Lüdenscheid oder Iserlohn erfolgen. Erforderlich ist ein Termin, der online unter terminvergabe.maerkischer-kreis.degebucht werden kann. Mitgebracht werden müssen der Personalausweis, der Führerschein und ein aktuelles biometrisches Passbild. Die Kosten für den Umtausch betragen 30,40 Euro.
Alle Personen, deren Führerschein nicht im Märkischen Kreis ausgestellt wurde, benötigen außerdem eine „Karteikartenabschrift“ der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde. Diese muss in der Regel durch die Führerscheininhaber selbst per E-Mail oder telefonisch dort angefordert werden und wird dann von dort aus direkt an den Märkischen Kreis übersandt.
Zum Hintergrund:
Der Gesetzgeber hat einen Stufenplan entwickelt. Aufgrund des Häckerangriffs auf den kommunalen Dienstleister Südwestfalen-IT konnte eine Bearbeitung in den südwestfälischen Kreisen jedoch einige Monate nicht erfolgen. Durch eine Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Arnsberg wurde die Frist für den Umtausch in den Geburtsjahrgängen 1965 bis 1970 auf den 19. Januar 2025 verlängert.