Verspäteter Flug, kurzfristige Annullierung oder verlorenes Gepäck: Gerade in der Reisezeit häufen sich Probleme rund ums Fliegen. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, welche Ansprüche Reisende in solchen Fällen haben.

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Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und das Europäische Parlament haben sich kürzlich auf einen Kompromiss zur Reform der EU-Fluggastrechte geeinigt. Die bisherigen Entschädigungsansprüche bei Flugverspätungen sollen demnach erhalten bleiben.

Anspruch auf Betreuung und Entschädigung

Kommt es zu einer Flugverspätung, muss die Fluggesellschaft je nach Wartezeit und Flugstrecke Betreuungsleistungen anbieten. Dazu gehören etwa Mahlzeiten, Getränke oder – bei längeren Verzögerungen – eine Hotelübernachtung inklusive Transfer.

Erreichen Reisende ihr Ziel mit mindestens drei Stunden Verspätung, können sie zudem Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 Euro pro Person haben. Voraussetzung ist, dass keine außergewöhnlichen Umstände wie extreme Wetterlagen oder Terrorwarnungen vorliegen.

Flug gestrichen: Reisende haben die Wahl

Wird ein Flug annulliert, können Betroffene zwischen einer Ersatzbeförderung und der Erstattung des Ticketpreises wählen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht zusätzlich Anspruch auf eine pauschale Entschädigung.

Entscheidend ist unter anderem, wann die Fluggesellschaft über die Annullierung informiert hat. Erfolgt die Mitteilung mehr als 14 Tage vor dem geplanten Abflug, besteht in der Regel kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Wird die Annullierung kurzfristiger bekanntgegeben, kommt es auf die Umstände und die angebotene Ersatzbeförderung an.

Wer sich für die Erstattung des Ticketpreises entscheidet, verzichtet allerdings auf den Anspruch auf eine Ersatzbeförderung und weitere Betreuungsleistungen.

Was bei verlorenem oder beschädigtem Gepäck gilt

Kommt Gepäck verspätet an, geht verloren oder wird beschädigt, sollten Reisende den Vorfall möglichst sofort am Flughafen melden und dokumentieren. Dazu gehören Fotos sowie eine schriftliche Verlust- oder Schadensanzeige bei der Fluggesellschaft.

Grundsätzlich können Betroffene Schadenersatz verlangen. Die Haftungsgrenze liegt derzeit bei rund 1.400 Euro pro Passagier. Wertsachen, wichtige Dokumente und Medikamente sollten deshalb möglichst immer im Handgepäck transportiert werden.

Ansprüche dokumentieren

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Bordkarten, Buchungsunterlagen und Mitteilungen der Airline aufzubewahren sowie Verspätungen oder Gepäckschäden sorgfältig zu dokumentieren.

Bei der Prüfung möglicher Ansprüche hilft die kostenlose Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW. Damit können Reisende ihre Rechte prüfen und Ansprüche direkt gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen.