Einbürgerungsfeier im Kreishaus Lüdenscheid: Mehr als die Hälfte der 99 neu Eingebürgerten – genau 61 Personen – sind jünger als 40 Jahre. Die Altersspanne reichte dabei vom jüngsten neuen Staatsbürger, einem fünfjährigen Jungen aus Polen, bis hin zu einem 83-jährigen Mann aus Italien, der sich bewusst für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden hat.

In einem feierlichen Rahmen erhielten 99 Menschen aus 23 verschiedenen Herkunftsländern im großen Sitzungssaal im Kreishaus Lüdenscheid die deutsche Staatsbürgerschaft – darunter 51 Mädchen und Frauen sowie 48 Jungen und Männer.

Landrat Marco Voge würdigte in seiner Ansprache die Bedeutung der Einbürgerung. „Die Feier ist ein wichtiger Meilenstein in Ihrem Leben und in der Gemeinschaft unseres Kreises. Mit dem Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft übernehmen Sie Rechte und Pflichten für das Gemeinwesen: engagieren Sie sich in Vereinen, damit das weiter gut funktioniert. Gehen Sie wählen, verteidigen Sie das Grundgesetz und die unveräußerlichen Menschenrechte. Das ist wichtig.“

Alle Eingebürgerten ab 16 Jahren legten ein feierliches Bekenntnis ab, in dem sie sich verpflichteten, die Gesetze und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu achten. Landrat Marco Voge überreichte den neuen Staatsbürgern ihre Einbürgerungsurkunden sowie ein Exemplar des Grundgesetzes. Grundsätzlich galt sein Händedruck erst den Damen, dann den Herren - eine Sache der Höflichkeit, aber ebenso Symbol der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Deutschland.

Voge riet den neuen Landsleuten, ihre Wurzeln nicht aufzugeben, sondern sie als Bereicherung in die Gesellschaft einzubringen. Er lud ein, die Traditionsfeste im Märkischen Kreis zu besuchen und machte auf die Kommunalwahlen am 14. September aufmerksam. Die neu Eingebürgerten können als deutsche Staatsbürger an den Wahlen bereits teilnehmen; ein Besuch im Wahlamt ist erforderlich, um ins Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden.

Mit den überreichten Unterlagen können nun Personalausweise und Reisepässe in den zuständigen Rathäusern beantragt werden. Zum Abschluss der Veranstaltung wurde gemeinsam die deutsche Nationalhymne gesungen.

Voraussetzungen für die deutsche Staatsbürgerschaft

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen möchte, muss bestimmte Bedingungen erfüllen. Dazu gehört ein mindestens fünfjähriger legaler Aufenthalt in Deutschland, der Nachweis von Sprachkenntnissen und kulturellem Wissen sowie die Fähigkeit, den eigenen Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe zu sichern. Die Einbürgerung markiert einen wichtigen Schritt in Richtung Integration und gesellschaftliche Teilhabe.

Wie geht Integration, wie verliefen zehn Jahre "Wir schaffen das"? Eine persönliche Rückschau hier.

Die neu eingebürgerten Personen stammen aus nachfolgenden Staaten:

  • Afghanistan: 1
  • Ägypten: 1
  • Albanien: 3
  • Brasilien: 1
  • Bulgarien: 1
  • Griechenland: 3
  • Irak: 4
  • Iran: 1
  • Italien: 2
  • Jordanien: 1
  • Kenia: 1
  • Kirgisistan: 1
  • Kosovo: 2
  • Madagaskar: 1
  • Polen: 3
  • Rumänien: 3
  • Russland: 10
  • Serbien: 2
  • Syrien: 16
  • Thailand: 1
  • Togo: 1
  • Türkei: 39
  • Ukraine: 1

Wohnorte im Märkischen Kreis:

  • Altena: 2
  • Balve: 2
  • Halver: 6
  • Hemer: 17
  • Herscheid: 5
  • Kierspe: 11
  • Meinerzhagen: 6
  • Menden: 13
  • Nachrodt-Wiblingwerde: 1
  • Neuenrade: 3
  • Plettenberg: 11
  • Schalksmühle: 1
  • Werdohl: 21