Ein schwerer Unfall zwischen einem 16-jährigen E-Scooter-Fahrer und einem 13-jährigen Jungen auf dem Hemberg-Schulgelände hat am späten Freitagvormittag, 3. Juli, für Aufsehen gesorgt. 

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Nach ersten Erkenntnissen der Polizei habe der 16-Jährige das Unfallopfer aus bislang unbekannten Gründen angefahren und ihm durch den Zusammenstoß schwere Verletzungen zugefügt. Lebensgefahr habe jedoch zu keiner Zeit bestanden.

Eine Rettungswagenbestzung sowie ein Notarzt versorgten den verletzten Jungen und brachten ihn anschließend in ein Krankenhaus, wo er stationär aufgenommen wurde.

Polizei schlägt Alarm: Unfallzahlen steigen deutlich

Der Vorfall auf dem Hemberg-Schulgelände reiht sich in eine besorgniserregende Entwicklung ein, denn seit Jahren beobachtet die Polizei steigende Unfallzahlen im Zusammenhang mit E-Scootern: Während im Jahr 2020 noch sechs Menschen im Kreisgebiet verunglückten, registrierten die Behörden 2025 bereits 49 Fälle. „Wir gehen davon aus, dass diese Zahlen im laufenden Jahr noch einmal deutlich steigen werden“, so die Polizei. Diese Entwicklung bereite den Einsatzkräften große Sorgen.

Klare Regeln werden häufig missachtet

Die Polizei betont, dass E-Scooter keine Spielzeuge sind: „Sie sind rechtlich Kraftfahrzeuge und erfordern ein hohes Maß an Verantwortung.“ Dazu gehöre insbesondere die Kenntnis der geltenden Verkehrsregeln.

Die wichtigsten Vorschriften im Überblick:

  • Benutzer von E-Scootern müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
  • Sie dürfen nur allein gefahren werden. Das Mitnehmen einer zweiten Person ist nicht zulässig.
  • E-Scooter unterliegen einer Versicherungspflicht.
  • Das Fahren ist ausschließlich auf Radwegen, Fahrradstraßen oder der Fahrbahn erlaubt. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu.
  • Wie beim Autofahren darf das Handy während der Fahrt nicht benutzt werden.
  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist strikt verboten.

Zwar besteht keine Helmpflicht, dennoch raten die Beamten dringend dazu: „Ein Helm kann im Ernstfall schwere Verletzungen verhindern oder zumindest abmildern.“

Appell an Eltern

Die Polizei sieht besonders Eltern in der Pflicht, da diese ihren Kindern häufig erst die Nutzung der Fahrzeuge ermöglichen würden: „E-Scooter sind rechtlich mit Kraftfahrzeugen gleichgesetzt und keine Kinderspielzeuge“, betont die Polizei. „Eltern sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein und ihre Kinder entsprechend aufklären.“