„Wollen wir so eine Strecke vermarkten oder nicht? Das ist die Grundsatzfrage. Fahren kann ich auf diesen Wegen heute auch schon, mit dem Mountainbike ebenso wie mit dem Tourenrad“, fasste Oliver Emmerichs, Fachbereichsleiter Bauverwaltung, am Ende einer mehr als einstündigen Diskussion den Kern des Beschlussvorschlages zusammen. Der Weg zu dieser Erkenntnis war geprägt von vielen Argumenten und unterschiedlichen Standpunkten seitens der Fraktionen, der Stadtverwaltung und auch dreier Bürger. Am Ende stehen sechs Enthaltungen einem ansonsten einstimmigen Urteil gegenüber: Das Vorhaben, eine „Cross Country Tour“ in Schalksmühle auszuweisen, hat Bestand.
Fest steht aber auch: Das Projekt steckt noch in den Kinderschuhen, offene Fragen müssen weiterhin geklärt werden. Inwiefern eine Ausweisung ausstaffiert und tatsächlich touristischen Zwecken zugeführt wird, konnte nicht genauer definiert werden. Die Anregung von Lutz Schäfer (SPD), die Maßnahme bis zum Mai 2023 umgesetzt zu haben, wurde nicht aufgenommen.
Bürger melden sich zu Wort
Die Gunst der Stunde hatten drei Bürger genutzt, um ihre Bedenken gegenüber der Ausweisung zu äußern: Winfried Schindler, stellvertretender Hegeringleiter, Volker Mettberg, Vorsitzender der Jagdgenossenschaft und Dieter Coordt, Vorsitzender der FBG, machten vor dem Gremium deutlich, dass sie die explizite Ausweisung einer solchen Strecke ablehnen. „Wir haben nichts dagegen, wenn unsere Wege genutzt werden“, sagte Schindler und fuhr fort: „Wir sind aber gegen die explizite Ausweisung und Bewerbung der Sache.“
Dem pflichtete auch Dieter Coordt bei: „Wir sollen den Wald aufforsten und schützen. Den Unterschied zwischen Wald und Nicht-Wald kann aber derzeit nicht jeder erkennen. Unsere Skepsis richtet sich an dieser Stelle aber nicht gegen den Erholungssuchenden.“ Dem schloss sich Volker Mettberg an: „Wenn der Waldbewirtschafter mit dem Trecker fährt, und die kommen da angeflogen, wer haftet dann?“
Die Sorge, dass da jemand „angeflogen“ kommt, ist wohl der Formulierung „Cross Country Tour“ geschuldet, die, so stellte sich im Laufe der Diskussion heraus, die meisten mit schnellen, querfeldeinfahrenden Mountainbikern assoziieren und weniger mit gemächlich fahrenden Radfahrern auf einem Tourenrad.
Angesprochen werden sollen mit einer möglichen Ausweisung des schon jetzt zu befahrenden Streckenabschnitts aber auch Fahrer eines Tourenrades. Das, so machte Stefan Klotz (FDP) deutlich, sei auch ohne weiteres möglich. „Das sind alles schon Wald- und Rückewege, da geht es nie quer und diagonal durch den Wald. Die Strecke würde ich auch mit meiner achtjährigen Tochter fahren.“ Er sehe dem Ganzen positiv entgegen. Der Begriff „Cross Country Tour“ aber sei ein Definitionsfehler. „Ich fahre die Strecke mit einem ganz normalen Tourenrad, da geht’s ja nicht über Stock, Stein und Wurzel.“
Den Anstoß zur Ausweisung der „Cross Country Tour“ hatte Bürger Reiner Kroschinski im Mai gegeben, als er sich mit einer ausgearbeiteten Anregung an die Verwaltung wandte. Dass die Idee am Dienstagabend, 22. November, auf Gegenwind stieß, konnte er nicht verstehen. Im Ausschuss sagte er: „Ich bin etwas enttäuscht, es geht um vier Kilometer Waldweg und wir sprechen hier, als ob wir mitten durch den Wald preschen. Diese Strecken gibt es überall schon und hier wird wegen vier Kilometern ein Aufstand gemacht.“
„Eine Cross Country Strecke will ich hier nicht haben“
„Eine Cross Country Strecke will ich hier nicht haben. Das ist eine Disziplin aus dem Mountainbikesport“, fasste Harry Haböck (UWG) seinen Standpunkt zusammen. Es solle aber nicht der Eindruck entstehen, dass die UWG dagegen sei. Vielmehr gelte es, offene Fragen zu klären; die nach Eigentumsverhältnissen und Haftungsfragen, sollte die Strecke ausgewiesen und für touristische Zwecke beworben werden. Manfred Trimpop (UWG): „Ich finde es gut, dass es Dinge gibt, die die Bewegung in den Vordergrund stellen.“ Parteikollege Volker Quinkert: “ Die UWG ist geschlossen dafür, einen geordneten Radweg zu schaffen, der aber nicht nur Mountainbikefahrer anspricht.“
Bernd Josef Schmitt (CDU) warnte indes vor „Juristerei“ im Falle einer Ausweisung, das Fahren mit dem Rad sei ja schon erlaubt. Zudem bat auch er um die Klärung aller ausstehenden Fragen und um den Austausch mit Grundbesitzern, der Unteren Naturschutzbehörde, dem Märkischen Kreis und dem Hegering.