Die Wählerverzeichnisse sind die Grundlage für die Erstellung der Wahlbenachrichtigungen. Diese müssen alle Wahlberechtigten bis spätestens 2. Februar 2025 erhalten. Die Stadt Lüdenscheid weist darauf hin, dass es noch bis Ende Januar dauern kann, bis die Wahlbenachrichtigungen im Briefkasten liegen. Denn bundesweit müssen die Unterlagen zunächst aufwändig produziert und anschließend durch die Deutsche Post AG zugestellt werden.
Briefwahlantrag schon jetzt stellen
Das Wahlamt bittet daher alle Lüdenscheider, die für die Briefwahl beantragen möchten, nicht bis zum Erhalt der Wahlbenachrichtigung zu warten. Ein Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen kann schon jetzt per Brief oder per E-Mail gestellt werden. Ab Montag, 13. Januar, kann man den Briefwahlantrag auch über ein Online-Portal. Den entsprechenden Link und alle Infos zu den Antragsmöglichkeiten gibt es online unter rathaus-luedenscheid.de/wahl.
Infos auf der Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigung, die jeder Wahlberechtigte erhält, beinhaltet viele wichtige Informationen. Dort ist zum Beispiel angegeben, in welchem Wahlraum die Stimme am Wahltag abgegeben werden kann.In vielen Fällen wird das für die Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025, wieder das gewohnte Wahllokal sein. Das Wahlamt musste aber in einigen wenigen Fällen Veränderungen vornehmen, da einige Räume für die anstehende Wahl nicht zur Verfügung stehen. Da der neue Wahltermin im Februar und damit mitten im Winter liegt, musste außerdem berücksichtigt werden, dass die Wahllokale auch bei Schnee oder Glätte möglichst gut erreichbar sind. Wie bei früheren Wahlen wurde wieder Wert auf eine möglichst barrierearme Erreichbarkeit der Wahlräume gelegt.
Das Wahlamt bittet daher alle Wahlberechtigten, genau darauf zu achten, in welchem Wahlraum sie ihre Stimme abgeben können.
Weitere ausführliche Informationen zur Bundestagswahl inklusive Angaben zur Erreichbarkeit des Wahlamtes sind auf rathaus-luedenscheid.de/wahl abrufbar.