Zum 1. Januar 2024 hat der Gesetzgeber den Kinderreisepass abgeschafft, heißt: Wenn Kinder ins Ausland reisen möchten, benötigen sie jetzt – und zwar ab Tag der Geburt – einen Personalausweis oder „normalen“ Reisepass mit integriertem Chip und biometrischem Lichtbild.









