Normalerweise wären die Bescheide im Januar verschickt worden. Die Abbuchung der Grundbesitzabgaben (Grundsteuer sowie Gebühren für Abfallentsorgung und Straßenreinigung) wäre dann zum üblichen ersten Fälligkeitstermin am 15. Februar erfolgt. All das muss nun zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Das gilt auch für alle Eigentümer, die die Gebühren nicht per Lastschriftverfahren einziehen lassen, sondern selbstständig überweisen.
„Wenn feststeht, wann der Versand der Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2024 erfolgen kann, wird die Stadt die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig informieren“, kündigt der Fachdienst an und bittet gleichzeitig um Verständnis.