„Berufsbetreuer haben sehr abwechslungsreiche und vielschichtige Aufgabengebiete. Sie sollen flexibel, tolerant und belastbar sein und die Menschen, deren Rechte sie vertreten, respektieren und in ihrem Sinne handeln“, skizziert Vanessa Bach-Peters von der Betreuungsbehörde des Märkischen Kreises das Profil eines Berufsbetreuers. Gemeinsam mit Petra Platt und Bettina Rittinghaus informiert sie Sozialarbeiter, Rechtsanwälte und Quereinsteiger darüber, wie sie sich als Berufsbetreuer selbstständig machen und bei der Betreuungsbehörde registrieren lassen können.
„Eine gesetzliche Betreuung wird notwendig, wenn ein Mensch seine Angelegenheiten krankheits- oder altersbedingt nicht mehr ohne Hilfe regeln kann“, erklärt Bettina Rittinghaus. Das Gericht stellt dem Betroffenen dann einen gesetzlichen Betreuer zur Seite, der stellvertretend für ihn Rechtsgeschäfte erledigt. Betreute seien oft seelisch krank oder geistig oder körperlich beeinträchtigt. „Allein aufgrund der demografischen Entwicklung steigt der Bedarf an qualifizierten Berufsbetreuern im Kreis stetig“, zeigt Petra Platt eine weitgehend krisensichere Berufsperspektive auf. Es sei ein sehr verantwortungsvoller Beruf mit einem vielfältigen Aufgabenspektrum. Dazu gehören beispielsweise Vermögens- und Gesundheitssorge, die Vertretung bei Behörden oder die Aufenthaltsbestimmung.
Sozialpädagogen, Sozialarbeiter und Rechtsanwälte sind nach Auffassung des Gesetzgebers für den Beruf bereits qualifiziert. Neu- und Quereinsteiger sollen nach dem neuen Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts umfangreiche Kenntnisse aus verschiedenen Rechts- und Sozialgebieten nachweisen. Wer den Beruf als Quereinsteiger ergreifen will, müsse daher einen Weiterbildungslehrgang bei einem staatlich anerkannten Anbieter belegen. Grundkenntnisse im Bereich psychiatrischer Krankheiten und Alterserkrankungen seien für Berufseinsteiger ebenfalls hilfreich. Auch Methoden der Gesprächsführung sowie Büroorganisation wollen gelernt sein.
Die Gesetzesreform ist am 1. Januar in Kraft getreten. Ihr Ziel ist es, die Qualität der rechtlichen Betreuung zu erhöhen und die Selbstbestimmungsrechte der Betreuten zu stärken.
Registrierung
Die Reform beinhaltet auch, dass sich Berufsbetreuer bei der Betreuungsbehörde des Kreises registrieren lassen und ihre Qualifikation darlegen. Soll eine neue Betreuung vergeben werden und findet sich kein ehrenamtlicher Betreuer aus dem Kreis der Angehörigen oder Freunde, schlägt die Betreuungsbehörde dem Gericht eine professionelle Betreuerin oder einen Betreuer aus ihrem Pool vor.
Wichtig zu wissen: Wenn ein Betreuer eingesetzt wird, schränkt das nicht die Geschäftsfähigkeit eines Menschen ein. Das Gericht entscheidet im Einzelfall, welche Aufgaben der Berufsbetreuer übernehmen soll. So könne es sein, dass jemand seine Finanzen nicht mehr allein regeln, aber sehr wohl Entscheidungen in Bezug auf seine Gesundheit treffen kann. Ein Betreuer wird dann vom Gericht lediglich für den Bereich der „Vermögenssorge“ eingesetzt. Das Gericht kontrolliert auch die Arbeit des Berufsbetreuers. So ist jährlich ein Rechenschaftsbericht Pflicht.
Teilzeit oder Vollzeit
Die Arbeit als Berufsbetreuer ist in Teilzeit oder Vollzeit möglich. Um von dem Beruf leben zu können, müsse ein Betreuer wohnortnah durchschnittlich zwischen 50 bis 60 Betreuungen übernehmen. Die Bezahlung richte sich nach der Qualifikation, der Dauer der Betreuung, der Wohnform der Klientin oder des Klienten sowie deren Vermögensstatus. Die Betreuenden erhalten also je nach Fall unterschiedliche monatliche Pauschalen.
Die Betreuungsstelle des Märkischen Kreises informiert Neueinsteiger, die sich eine Selbstständigkeit als professionelle Betreuer vorstellen können. Ansprechpartnerinnen bei der Betreuungsbehörde des Märkischen Kreises sind:
- Petra Platt: 02351 966-7618, [email protected]
- Vanessa Bach-Peters: 02351 966-7631, [email protected]
- Bettina Rittinghaus: 02351 966 7632, [email protected]