Die Zuweisung des Versorgungsauftrags nach Leistungsgruppen erfolgt im Krankenhausplan NRW in Fallzahlen. Die Berglandklinik hatte im Bereich Allgemeine Frauenheilkunde für das entsprechende Versorgungsgebiet 800 Fallzahlen beantragt, das Ministerium kommt nach seiner Anhörung zum Ergebnis „Null“. Das Klinikum in Lüdenscheid hatte bei den Fallzahlen 1200 beantragt, das Ministerium gibt an dieser Stelle 1705 an.
Fallzahl „Null“ lautet das MAGS-Ergebnis für die Berglandklinik ebenfalls im Bereich Geburten; angegeben waren hier seitens der Klinik 600. Für das Klinikum Lüdenscheid kommt das Ministerium auf die Fallzahl 1358, angegeben waren 1000.
Die Berglandklinik erfüllt demnach nicht die Mindestkriterien. Hierzu waren Prüfungen der Bezirksregierung Arnsberg zu den einzelnen Leistungsgruppen auf der jeweiligen Planungsebene erfolgt, die auf den jeweils eingereichten Nachweisen basieren. Zu den Mindestkriterien zählen laut MAGS die Erbringung verwandter Leistungsgruppen, die Vorhaltung von Geräten, fachärztliche Vorgaben sowie sonstige Struktur- und Prozesskriterien.
Weiter kommt das Ministerium zu dem Schluss, dass zwar fachärztliche Vorgaben laut Krankenhausplan NRW erfüllt würden, es müsse jedoch davon ausgegangen werden, „dass die Voraussetzung der 24-stündigen Anwesenheit eines Arztes an der Klinik nicht erfüllt ist.“ Die Berglandklinik sei „nicht bedarfsnotwendig […], sodass der Versorgungsauftrag dem Klinikum Lüdenscheid als einem insgesamt geeigneteren Antragsteller zugewiesen wurde.“
Die Leitung der Berglandklinik hat angekündigt, zum Zahlenwerk Stellung zu nehmen. Dazu hat sie -ebenso wie alle anderen Beteiligten – bis zum 11. August Zeit. Alle Stellungnahmen werden ab Ende der Sommerferien vom Ministerium geprüft und bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt. Eine endgültige Entscheidung soll bis Ende des Jahres unter Berücksichtigung der Rückmeldungen zu den Anhörungsschreiben erfolgen.
Hintergrund
Das Ministerium selbst bezeichnet den neuen Krankenhausplan als einen „Krankenhausstärkungsplan, der dafür ausgelegt ist, die Krankenhauslandschaft zukunftsfähig zu gestalten.“ In ganz Nordrhein-Westfalen laufen seit dem 17. November 2022 regionale Verfahren, durch die gemeinsam mit allen regional Beteiligten die Krankenhauslandschaft neu geplant werden soll. Der Umsetzungsprozess zur Krankenhausplanung NRW sieht Anhörungen für Leistungsgruppen auf Planungsebene der Kreise, der Versorgungsgebiete, der Regierungsbezirke sowie auf Landesteilebene vor. Mehr Informationen: Neuer Krankenhausplan für Nordrhein-Westfalen