Der Kreistag, so teilt es die MVG mit, hat bei der Entscheidung zur Fortführung von BEA im vergangenen Jahr auch die Einführung eines Komfortzuschlags sowie einer Stornierungsgebühr beschlossen. Beides wird nun ab Montag umgesetzt.
Für die Fahrgäste bedeutet das: Pro Fahrt und Fahrgast wird ein Komfortzuschlag von einem Euro erhoben. Davon jedoch ausgenommen sind Fahrgäste bis zum 6. Lebensjahr, Fahrgäste mit einem Deutschlandticket Schule, Schüler/AzubiMonats Ticket, Schüler Abo Plus, SchulwegMonats Ticket sowie Fahrgäste mit einem für den ÖPNV gültigen Schwerbehindertenausweis in Verbindung mit einer gültigen Wertmarke, so die MVG weiter.
Zudem entstünden Kosten, wenn eine gebuchte Fahrt weniger als 60 Minuten vor der geplanten Abfahrt storniert wird. Dabei entsprechen laut MVG die Stornierungsgebühren dem Fahrpreis der gebuchten Fahrt. Stornierungen bis 60 Minuten vor geplanter Abfahrtszeit sind weiterhin kostenfrei. Dazu kann von Fahrgästen sowohl die BEA-App oder die kostenfreie BEA-Servicenummer 0800 3504040 genutzt werden.