Eine Teilzeitausbildung ermöglicht es Ausbildungsinteressierten, ihre individuellen Lebensumstände und ihren Beruf leichter miteinander zu vereinbaren. Unternehmen, die eine Teilzeitausbildung anbieten, können ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern und sich zukünftige Fachkräfte sichern. Eine Teilzeitausbildung ist eine vollwertige Berufsausbildung mit einem anerkannten Abschluss, bei der die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit reduziert ist.
Der Gesetzgeber hatte bereits im Jahr 2005 entschieden, Betrieben und Auszubildenden, denen eine Vollzeitausbildung aufgrund ihrer familiären Verpflichtungen verwehrt ist, die Möglichkeit der Ausbildung in Teilzeit zu eröffnen. Mit Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes am 1. Januar 2020 wurde diese Option jedem Bewerber offeriert. Die SIHK trägt gemeinsam mit weiteren Akteuren der beruflichen Bildung dazu bei, die Perspektive einer Ausbildung in Teilzeit vorzustellen.
Ansprechpartnerin bei der SIHK zu diesem Thema ist Karin Hermes (02331 390-265 oder per E-Mail).
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