Alle Kinder, die bis zum 30. September 2024 das 6. Lebensjahr vollendet haben (Geburtszeitraum vom 01. Oktober 2017 bis einschließlich 30. September 2018) sowie alle früher geborenen Kinder, die bisher nicht eingeschult worden sind, werden mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 am 1. August 2024 schulpflichtig.
Nach dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen wurden ab Schuljahresbeginn 2008/09 die bisher geltenden Schulbezirke für öffentliche Grundschulen aufgehoben. Damit wird den Eltern schulpflichtiger Kinder die Möglichkeit eröffnet, ihr Kind an einer Grundschule ihrer Wahl anzumelden. Ein Aufnahmeanspruch besteht allerdings nur in die nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart innerhalb der Gemeinde im Rahmen der Aufnahmekapazität.
Gemäß Paragraf 41 Absatz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Eltern zur Anmeldung und Vorstellung der Kinder, einschließlich der im letzten Schuljahr vom Schulbesuch zurückgestellten Kinder, bei der gewünschten Grundschule verpflichtet. Die Erziehungsberechtigten erhalten vom Schulverwaltungsamt eine schriftliche Benachrichtigung über die Anmeldetermine der Gemeinschaftsgrundschule Nachrodt-Wiblingwerde. Auch Eltern schulpflichtiger Kinder, die keine Mitteilung erhalten haben, sind zur Anmeldung ihres Kindes verpflichtet. Die Anmeldung eines Kindes kann nur an einer Schule erfolgen.
Bei der Anmeldung stellt die Schule fest, ob die Kinder die deutsche Sprache hinreichend beherrschen, um am Unterricht teilnehmen zu können. Kinder, die nicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen, kann die Schule zum Besuch eines vorschulischen Sprachförderkurses verpflichten, soweit sie nicht bereits in einer Tageseinrichtung für Kinder entsprechend gefördert werden.
Kinder, die nach dem 30. September 2024 das 6. Lebensjahr vollenden (Geburtsjahrgänge nach dem 30.09.2018), können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zum Beginn des Schuljahres 2024/2025 in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit).
Die Entscheidung über die Aufnahme trifft der Schulleiter/die Schulleiterin unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Vorzeitig eingeschulte Kinder werden mit der Aufnahme in die Schule schulpflichtig.
Schulpflichtige Kinder, die für den Schulbesuch erforderliche Schulfähigkeit noch nicht besitzen, können vom Schulleiter/der Schulleiterin auf der Grundlage des Ergebnisses der schulärztlichen Untersuchung und der Anhörung der Erziehungsberechtigten für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden.
Die Anmeldung und Vorstellung der schulpflichtigen Kinder und der Kinder, die vorzeitig eingeschult werden sollen, findet an der Gemeinschaftsgrundschule Nachrodt-Wiblingwerde, Ehrenmalstraße 61, von Montag, 23. Oktober, bis Donnerstag, 26. Oktober, statt. Der Termin wurde den Eltern mit dem Einschulungsschreiben mitgeteilt.
Bei der Anmeldung ist mitzubringen das Stammbuch der Familie oder eine Geburtsurkunde des Kindes, eine Sorgerechtserklärung, bei alleiniger Sorge des Kindes, ein Personalausweis oder Reisepass und der Impfpass des Kindes. Zumdem muss das Kind bei der Anmeldung anwesend sein.
Der Anmeldebogen und die Einverständniserklärung, die die Eltern mit Einschulungsschreiben erhalten haben, musste bereits bis zum 22. September an die Grundschule versendet werden.
Die Termine für die schulärztliche Untersuchung der Kinder werden den Erziehungsberechtigten vom Gesundheitsamt des Märkischen Kreises mitgeteilt.