149 Millionen Euro würde die Optimierung des Radwegenetzes im Märkischen Kreis kosten. Der Großteil davon könnte über Fördermittel von Bund und Land abgedeckt werden. Für den Märkischen Kreis verbliebe ein Rest von acht Millionen Euro – mit 29 Millionen Euro würden die 15 kreisangehörigen Städte und Gemeinden belastet.
Diese Zahlen nannte Dominik Tönnes vom Planungsbüro VIA eG aus Köln in der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses. Tönnes stellte den Kreispolitikern die Ergebnisse seiner Untersuchungen zum Tagessordnungspunkt „Masterplan Radverkehrsnetz MK“ vor.
Beantragt hatten das die Kreistagsfraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/die Grünen, FDP, UWG und DIE LINKE. Als Begründung hatten sie angeführt, die Planung eines Radverkehrsnetzes und dessen sukzessive bauliche Herstellung im Märkischen Kreis sei überfällig. Geeignete und sichere Radwege existierten zwischen vielen Nachbarstädten derzeit nicht. Das Verkehrspotenzial für den Radverkehr werde so nur in Ansätzen ausgeschöpft. Pendlerinnen und Pendler, die dies gerne tun würden, nutzten den Radverkehr nicht. Allgemein werde das Fahrrad-Potenzial für den Alltagsverkehr mit mindestens 30 Prozent angegeben. Auch touristische bzw. überregionale Radverbindungen, wie die Lenneroute oder der Volmetalradweg machten seit Jahren bzw. Jahrzehnten keine spürbaren Fortschritte. So werde auch ein wichtiges wirtschaftliches Potenzial für unsere Region nicht ausgeschöpft.
Radverkehrsbeauftragte als Impulsgeber
Dominik Tönnes hatte für sein Konzept 840 Kilometer des märkischen Radwegenetzes eingearbeitet. 600 Kilometer davon verlaufen entlang der Fahrbahnen, es gibt 800 sogenannte Knotenpunkte. Im Lüdenscheider Kreishaus kam der Gutachter zu folgender Bewertung: „Für 40 Prozent – etwa 330 Kilometer – sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Bei 20 Prozent ist ein Neubau nötig.“
Tönnes nannte weitere Punkte, um den Radverkehr im Kreisgebiet nachhaltig zu verbessern – eine intakte Radwege-Infrastruktur, einen funktionierenden Service bei deren Instandhaltung, begleitende Workshops aller Beteiligter, Erstellung von Informationsmaterialien, Radwegeplänen und eine intensive Öffentlichkeitsarbeit.
Um das alles koordinieren zu können, bedürfe es die Stelle eines Radverkehrsbeauftragten, der unter anderem als Impulsgeber fungieren könne. Die Kreispolitiker folgten seinen Vorschlägen und machten einstimmig den Weg frei für die Planstelle. Landrat Marco Voge sagte zu, das Thema in der nächsten Bürgermeisterkonferenz mit den Verwaltungs-Chefs erneut zu besprechen.
Dem Kreistag empfahl der Kreisausschuss zur Beschlussfassung:
1. Mit Vorlage des „Masterplans Radverkehrsnetz MK“ bekennt der Märkische Kreis sich zu dem Ziel, im Märkischen Kreis die bestehenden Rückstände zur Verbesserung der Nahmobilität nachhaltig und konsequent abzubauen.
2. Der Märkische Kreis wird deshalb eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden anregen und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden hierzu einladen. Er ist bereit, in diesem Zusammenhang eine maßgebliche Koordinierungs-, Bündelungs- und Controlling-Funktion zu übernehmen. Der genaue Inhalt und die Aufgabenverteilung in einer künftigen interkommunalen Zusammenarbeit soll zwischen den Beteiligten abgestimmt und verbindlich geregelt werden. Die Möglichkeit der Förderung einer solchen institutionalisierten Kooperation im Rahmen des Programms zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, 301 – 43.02.05/04) ist zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf die in diesem Rahmen grundsätzlich förderfähigen Personalkosten.
3. Der Märkische Kreis setzt sich das Ziel, so schnell wie möglich der AGFS (Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW) beizutreten. Die hierzu notwendigen Vorarbeiten zur Erfüllung der Aufnahmebedingungen werden umgehend aufgenommen.
4. Die Zukunftsaufgabe „Nahmobilität“ wird in der Kreisverwaltung künftig im Stellenplan mit mindestens 1,5 Stellen abgebildet. Bezugnehmend auf Punkt 2. ist der Kreis bereit, in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden eine weitere Ausweitung der Personalausstattung in diesem Bereich vorzunehmen, wenn dies gemeinschaftlich zur Umsetzung des Masterplans Radverkehr als erforderlich erachtet wird.