Pooling-Modell ist das neue Zauberwort, wenn es um die Schulbegleitung von Jungen und Mädchen durch Integrationskräfte geht. Die Anzahl der Kinder, die ohne diese Begleitung nicht am geregelten Unterricht teilnehmen können, wächst.
„Im Jahr 2025 haben 490 leistungsberechtigte Personen Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach dem SGB IX (Zuständigkeit Fachdienst Soziales des Märkischen Kreises) erhalten, davon neun leistungsberechtigte Personen, die außerhalb des MK in Einrichtungen untergebracht sind oder in Pflegefamilien leben“, hieß es auf Anfrage vom Märkischen Kreis. „Im vorigen Jahr haben 312 Schülerinnen und Schüler mit Schulbegleitungen eine Förderschule besucht, an Regelschulen wurden 178 Schüler durch eine Integrationskraft unterstützt“, so berichtet der Kreis weiter.
Mehr I-Kräfte als Lehrerinnen und Lehrer
Auf die zunehmende Anzahl von Schülerinnen und Schülern mit Begleitungsbedarf im Unterricht hatte unlängst eine Grundschulleiterin in einem Medienbericht in Iserlohn hingewiesen. Neun I-Kräfte hatte sie 2021 in ihrem Team, acht davon über den Fachdienst Soziales (örtlicher Träger der Eingliederungshilfe) finanziert. Die Anzahl sei inzwischen auf 26 I-Kräfte angewachsen – 15 davon für sozial-emotionale Störungen über das Iserlohner Jugendamt. Damit übersteigt die Anzahl der Integrationshelfer die der Lehrerinnen und Lehrer in ihrem Kollegium.
Gründe für Anstieg unbekannt
„Über die Gründe, warum die Anzahl der Kinder mit Unterstützungsbedarf so massiv angestiegen ist, können wir nur mutmaßen“, so Fabian Kläs vom Märkischen Kreis. Möglicherweise seien die Jungen und Mädchen nicht hinreichend gefördert worden. Auch Kläs verkennt nicht: „Das System Schule kann inklusiven Anforderungen nicht mehr gerecht werden, es ist an seine Grenze gestoßen. Wir sind es den Kindern aber schuldig, es zu regeln.“
Die genaue Anzahl der Schulbegleitungen, die im gesamten Märkischen Kreis eingesetzt werden, könne nicht benannt werden, da Leistungen zur Teilhabe an Bildung (Schulbegleitung) nicht nur durch den Fachdienst Soziales (örtlicher Träger der Eingliederungshilfe) gewährt, sondern auch durch das Kreisjugendamt und die örtlichen Jugendämter der kreisangehörigen Kommunen.
I-Kräfte in den Städten und Gemeinden
Die jeweiligen Zahlen für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden: Altena 23, Iserlohn 128, Nachrodt-Wiblingwerde 6, Balve 8, Kierspe 12, Neuenrade 15, Halver 15, Lüdenscheid 77, Plettenberg 27, Hemer 44, Meinerzhagen 23, Schalksmühle 7, Herscheid 6, Menden 69 und Werdohl 21. Hinzu kommen 61 Jungen und Mädchen aus den acht Städten und Gemeinden, für die der Kreis Träger der Jugendhilfe ist: Balve 8, Halver 17, Herscheid 6, Kierspe 6, Meinerzhagen 6, Nachrodt-Wiblingwerde 2, Neuenrade 3, Schalksmühle 9 und Sonstige 1. Für das Jahr 2026 hat der Fachdienst Soziales des Kreises für Leistungen zur Teilhabe an Bildung einen Haushaltsansatz von 11,5 Millionen Euro.
Erprobung war erfolgreich
Die Lösung soll das erwähnte Pooling-Modell sein. Das hat der Märkische Kreis an seinen beiden Förderschulen mit dem Schwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung, der Mosaik-Schule in Lüdenscheid und der Wilhelm-Busch-Schule in Hemer, erprobt. Dessen Fortführung hatte der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Zielsetzung dieses Pilotprojektes ist eine Entlastung des Systems Schule in Form einer Sicherstellung eines festen Grundbedarfs an Integrationskräften als sogenannte Schulbegleitungen sowie einer Reduzierung der Anzahl insgesamt.
Durch die Reduzierung der Einzelfallhilfen und Fortführung in Form eines Pools je Modell-Schule sollte ein bedarfsgerechter und flexibler Einsatz der Schulbegleitungen für alle Schülerinnen und Schüler gewährleistet werden. Des Weiteren sollten die jungen Menschen mithilfe dieser Maßnahme Freiräume erhalten, in denen sie Verhaltensweisen auch ohne Aufsicht bzw. Begleitung eines Erwachsenen erproben können und die Gefahr einer Stigmatisierung aufgrund einer erwachsenen Schulbegleitung wegfällt.
Grundsätzlicher Anspruch
Grundsätzlich soll das Pooling-Modell allen Schülerinnen oder Schülern unabhängig von einer konkreten Diagnose und einem festgestellten, spezifischen Bedarf zugutekommen. Im Einzelfall wird aber auch bei einem erhöhten Förder- und Unterstützungsbedarf im Schulalltag ein bedarfsgerechtes Angebot sichergestellt. Fabian Kläs: „Mit Beginn der Umstellung auf das Pooling-Modell wurden die Einzelfallhilfen sukzessive abgebaut und die Pool-Kräfte klassenweise eingesetzt. Inzwischen verfügen die beiden Förderschulen über insgesamt 18 Poolkräfte sowie jeweils eine Koordinationskraft pro Schule, die unterstützen und im Vertretungsfalle eingesetzt werden kann.
Bericht im Schul- und Sportausschuss
Fabian Kläs und dessen Kollegin Helena Schröder berichteten im Schul- und Sportausschuss des Kreises, dass die Zahl der Integrationshilfen seit 2015 bundesweit – auch an Förderschulen – erheblich gestiegen sei. Damit einher gingen große Herausforderungen: viele erwachsene Begleitpersonen im Schulalltag, ein hoher Verwaltungsaufwand, befristete Arbeitsverhältnisse und Sorgen von Eltern und Kindern vor Stigmatisierung. Auch Schülerinnen und Schüler hatten bei einer Umfrage geäußert, dass Einzelfallhilfen nicht immer bedarfsgerecht und flexibel eingesetzt werden können – zum Beispiel bei Aktivitäten außerhalb des regulären Unterrichts, wie Veranstaltungen oder Ausflügen.
Grundbedarf sicherstellen
Vor diesem Hintergrund wurde zum Schuljahr 2023/2024 ein Pool-Modell eingeführt. Ziel war es, einen verlässlichen Grundbedarf an Schulbegleitungen sicherzustellen, die Zahl der Einzelfallhilfen zu senken und gleichzeitig einen flexibleren, bedarfsgerechten Einsatz zu ermöglichen. Grundsätzlich profitieren alle Schülerinnen und Schüler von den Poolkräften, berichtete Fabian Kläs und ergänzte, dass bei erhöhtem Unterstützungsbedarf selbstverständlich eine individuelle Hilfe weiterhin möglich bleibt.
30 Wochenstunden pro Poolkraft
Fachdienstübergreifend hatten Jugendamt, der Fachdienst Schulen und das Sozialamt ein Konzept ausgearbeitet, das sich bewährt hat. Kernpunkte sind unter anderem eine feste Poolkraft je Klasse, die Einbindung der Kräfte in die Schulgemeinschaft, eine zentrale Koordinationsperson an jeder Schule sowie 30 Wochenstunden pro Poolkraft – inklusive Angebote außerhalb des Unterrichts wie zum Beispiel der Offenen Ganztagsschule (OGS).
Kinder ebenfalls zufrieden
Die Bewertung zeige deutliche Erfolge: Die Zahl der Einzelfallhilfen konnte in zweieinhalb Jahren von ursprünglich 34 auf aktuell zehn reduziert werden. Insgesamt sind inzwischen 17 Poolkräfte sowie je eine Koordinierungskraft pro Schule im Einsatz. 77 Prozent der Kinder und Jugendlichen zeigten sich bei einer Befragung ebenfalls zufrieden. Viele berichteten von mehr Ruhe und klareren Strukturen sowie weniger Stigmatisierung im Schulalltag. Eltern schätzen die Zuverlässigkeit. Schulbegleitungen profitieren von besseren, teils unbefristeten Arbeitsverhältnissen. Und für die Jugendhilfe ergeben sich Entlastungen durch weniger Verfahren sowie geringere Kosten bei Einzelfallhilfen.












