Zum 1. Januar 2026 ist eine gesetzliche Änderung in Kraft getreten, die die bisherige Übermittlungssperre an die Bundeswehr, die sogenannte Wehrverwaltungssperre, aufhebt. Darauf weist die Meldebehörde der Stadt Halver hin.

Grundlage für die Aufhebung der Wehrverwaltungssperre ist eine Änderung im Bundesmeldegesetz durch das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes. "Das bisherige Widerspruchsrecht entfällt ersatzlos", betont die Stadtverwaltung Halver.

Das heißt: Die Meldebehörden dürfen wieder Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr volljährig werden, an die Bundeswehr übermitteln. Die übermittelten Daten dienen der Durchführung von Informationsmaßnahmen der Bundeswehr über freiwillige Wehrdienstmöglichkeiten. Auch bereits bestehende Datenübermittlungssperren an die Bundeswehr wurden zum 1. Januar aufgehoben.

"Eine Widerspruchsmöglichkeit gegen diese Datenübermittlung besteht seit dem 1. Januar nicht mehr", macht die Stadt Halver deutlich, dass die derzeit vermehrt bei der Verwaltung eingehenden Widerspruchserklärungen unwirksam sind. An die Bundeswehr übermittelt werden Name, Vorname, aktuelle Anschrift und Geburtsdatum. Alle anderen Übermittlungssperren bleiben bestehen.