Anfang April 2025 wurde der neue Hebammenhilfevertrag festgesetzt. Seit dem 1. November 2025 ist er in Kraft und regelt die Arbeitsbedingungen von rund 19.000 freiberuflichen Hebammen in Deutschland. Zu ihnen zählt auch Judith Kerspe, freiberufliche Hebamme und Inhaberin der Praxis „Bauchmobil“ in Schalksmühle, die von den neuen Regelungen unmittelbar betroffen ist und deren Auswirkungen im Gespräch mit LokalDirekt schildert.
Im Fokus des Vertrages stehen insbesondere die Vergütungsstruktur freiberuflicher Hebammen, darunter auch die der Beleghebammen in den Kliniken. Ziel sei es, die Hebammenarbeit im Krankenhaus transparenter zu gestalten und die Eins-zu-eins-Betreuung zu fördern. Kritiker, darunter der Deutsche Hebammenverband (DHV), sehen darin jedoch ein großes Problem: Nach ihrer Einschätzung führen die Regelungen zu erheblichen finanziellen Einbußen, verschärfen die ohnehin belastenden Arbeitsbedingungen, machen den Beruf zunehmend unattraktiv und gefährden die Versorgung von Schwangeren und Gebärenden.
„Grundsätzlich hatten wir immer eine sehr hohe Nachfrage - jetzt noch mehr, weil immer mehr Hebammen wegfallen. Täglich müssen wir rund zwei bis drei Absagen verteilen“, berichtet Kerspe. Seit Inkrafttreten des Vertrages erhalte ihre Praxis 30 bis 50 Prozent mehr Anfragen. Kerspe betreut Frauen in Breckerfeld, Hagen, Schalksmühle, Kierspe und Halver.
Sinkende Vergütung trotz steigender Arbeitszeit
Die neue Verordnung wirkt sich unmittelbar auf Arbeitszeit und Einkommen aus. Während Kerspe inzwischen rund 52 Stunden pro Woche arbeitet — statt der zuvor üblichen 42 Stunden —, sinkt ihre Vergütung spürbar. In der Schwangerenvorsorge verdiene sie knapp 26 Prozent weniger, Blutabnahmen brächten 74 Prozent weniger ein und im Wochenbett verdiene sie acht Prozent weniger: „Wir tragen für jede Frau die volle Verantwortung — verdienen dabei aber immer weniger“, sagt Kerspe.
Zusätzliche Leistungen über die verpflichtenden zehn Termine im Frühwochenbett und 16 Termine im Spätwochenbett hinaus würden eine ärztliche Anordnung voraussetzen, die wiederum Voraussetzung für die Abrechnung sei. Telefonate und E-Mails würden lediglich pauschal mit acht Euro vergütet, sofern sie zwischen fünf und höchstens zehn Minuten dauerten und zuvor von der Schwangeren bestätigt worden seien.
Einschränkungen bei Fahrtzeiten, Nachtarbeit und Kursangeboten
Auch Fahrtzeiten seien nun stärker begrenzt: Zwar erhalte Kerspe nun 97 Cent pro Kilometer, was mehr sei als zuvor, bekomme diese aber nur für maximal 60 Minuten Fahrtzeit. Die Nachtvergütung habe sich ebenfalls verschlechtert: Während früher die gesamte Zeit von 20 Uhr bis 8 Uhr vergütet wurde, gälte dies nun nur noch für den Zeitraum von 21 Uhr bis 6 Uhr.
Rückbildungskurse kann Kerspe nur noch eingeschränkt anbieten, da sich die Vergütung inzwischen strikt an der tatsächlichen Teilnahme orientiert. „Wir verdienen zwar grundsätzlich mehr, verlieren aber, wenn Frauen den Kurs nicht wahrnehmen. Wenn ich also von zehn Frauen nur noch sechs aktiv im Kurs habe, weil der Rest im Urlaub ist, kann ich ihnen das nicht mehr in Rechnung stellen. Von den Frauen bekomme ich sehr gutes Feedback, wenn ich allerdings merke, dass sich das nicht mehr rentiert, muss ich die Kurse vielleicht aufgeben“, erklärt sie. Positiv bewertet Kerspe hingegen die Ausweitung des Wegegeldes auf etwa 25 Kilometer, wodurch auch weiter entfernte Einsätze möglich bleiben, wenn keine Alternativen bestehen.
Beleghebammen unter besonderem Druck
Beleghebammen sind freiberuflich tätig und begleiten Frauen geburtshilflich im Krankenhaus. Nach Angaben des DHV betreuen sie mehr als 20 Prozent der Geburten in Deutschland, wobei die regionale Verteilung stark variiert: In Bayern liegt ihr Anteil bei rund 80 Prozent. Bisher konnten Beleghebammen jede betreute Frau vollständig abrechnen; in Ausnahmefällen war auch die kurzfristige Betreuung einer dritten Frau möglich.
Laut dem Deutschen Hebammenverband ändert sich mit dem neuen Hebammenhilfevertrag dieses Modell grundlegend: Für die Betreuung von nur einer Frau erhalten Beleghebammen künftig lediglich 80 Prozent der bisherigen Vergütung. Ein Zuschlag für die Eins-zu-eins-Betreuung wird nur gezahlt, wenn diese durchgehend zwei Stunden vor und zwei Stunden nach der Geburt erfolgt. Wird innerhalb dieses Zeitraums eine zweite oder — in Ausnahmefällen — eine dritte Frau betreut, entfällt der Zuschlag vollständig und zusätzliche Leistungen werden lediglich zu 30 Prozent vergütet. Der einmalige Eins-zu-eins-Zuschlag von 103,90 Euro könne diese finanzielle Benachteiligung nach Einschätzung des DHV nicht annährend ausgleichen.
Krisentreffen, Proteste und Zukunftssorgen
Um sich auszutauschen, organisieren die Hebammen regelmäßig sogenannte „Krisentreffen“, online per Zoom-Meeting. „Da wird deutlich, wie angespannt die Lage wirklich ist. Jede zweite Hebamme will aufhören oder sich umorientieren“, berichtet Kerspe. Der Deutsche Hebammenverband habe nach Inkrafttreten des Vertrages zwar gegen diesen geklagt, die Klage sei jedoch abgewiesen worden. Kerspe betont: „Wir werden das nicht auffangen können. Sobald der Schwangerschaftstest positiv ist, muss sich die Schwangere eine Hebamme suchen — um überhaupt noch eine zu finden. Wir sind am Limit und müssen noch viel mehr arbeiten als zuvor.“
Akademisierung und drohende Zweiklassengesellschaft
Der Berufsweg der Hebamme ist inzwischen vollständig akademisiert. Das duale praxisintegrierende Studium der Hebammenwissenschaften ist Voraussetzung für die Berufsausübung. „Ich würde mir wünschen, dass sich das auch im Gehalt widerspiegelt“, sagt Kerspe. „Es entsteht ganz klar eine Zweiklassengesellschaft: Diejenigen, die sich eine Hebamme noch leisten können und die, die es nicht können“.
Bereits jetzt habe sie Anfragen von Schwangeren erhalten, die die Betreuung privat zahlen wollen, um noch einen Platz zu bekommen. „Hebammerei ist kein Hobby — von einem Hobby kann ich nicht leben. Es ist eine drastische Verschlechterung für die Hebammen und für die Frauen. Ich finde keine Worte für das Entsetzen und die Traurigkeit, für die geringe Wertschätzung, die die Hebammen bekommen“, betont Kerspe.
Sollten freiberufliche Hebammen aus wirtschaftlichen Gründen ihren Beruf aufgeben oder ihre Tätigkeit deutlich einschränken, hätten Schwangere unmittelbar spürbare Nachteile: Sie müssten sich deutlich früher um eine Hebamme bemühen, um überhaupt noch eine Betreuung zu erhalten. Viele Frauen könnten keine Hebamme mehr für die Geburt oder Wochenbettbetreuung finden, sodass essenzielle Vorsorge- und Beratungsleistungen entfielen. Dies würde das Risiko für gesundheitliche Komplikationen erhöhen und psychische Belastungen verstärken, da die kontinuierliche Begleitung vor, während und nach der Geburt unterbrochen wäre.
Auswirkungen auf die ärztliche Versorgung
Sollte sich der Rückzug der Hebammen fortsetzen, hätte dies auch Folgen für die ärztliche Versorgung. Jörg Schriever, Kinder- und Jugendarzt im Ruhestand, erinnert: „Früher waren hausärztliche Tätigkeiten stärker auf die Hebammen abgestimmt, inklusive eines sechsmonatigen Kurses in der Geburtshilfe. Die Struktur hat sich stark verändert“.
Fehlen Hebammen, könnte mehr Arbeit auf die Ärzteschaft zurückfallen. Eine Mutter berichtet: „Wenn ich keine Hebamme gehabt hätte, hätte ich bei jeder Unsicherheit den Kinderarzt angerufen. Dafür haben Ärzte aber keine Zeit. Man hat Ängste, die man mit sich trägt — die Hebamme kann einen da immer beruhigen. Ohne sie wird Vorsorge zu einem Luxusgut.“
Forderungen des Deutschen Hebammenverbandes
Auch Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes, warnt eindringlich vor den Folgen des Vertrages: „Kommt der Hebammenhilfevertrag wie geplant, wird dies die Versorgungssituation Schwangerer und Gebärender regional spürbar beeinträchtigen und damit bundesweit Auswirkungen auf Familien haben. Denn es ist kein individuelles Problem, dass Beleghebammen künftig finanzielle Einbußen von bis zu 35 Prozent erleiden. Bereits jetzt orientieren sich Hebammen um; ganze Belegteams haben bereits ihre Verträge mit Krankenhäusern gekündigt. Wenn sich Beleghebammen aus wirtschaftlichen Gründen gegen ihren Beruf entscheiden, bricht ein wichtiger und qualitativ hochwertiger Teil der Geburtshilfe in Deutschland weg. Das dürfen wir nicht zulassen!“
„Als größter Berufsverband fordern wir hier eine Nachjustierung auf politischer Ebene. Wir wollen erreichen, dass Beleghebammen schon ab der ersten Frau, die sie unter der Geburt betreuen, hundert statt wie vorgesehen nur achtzig Prozent des festgelegten Stundensatzes erhalten. Außerdem wollen wir erreichen, dass die Stundenvergütung aller Hebammen mindestens an die Grundlohnentwicklung angepasst wird — bislang besteht hier eine Deckungslücke von 12,4 Prozent. […] Um zu verhindern, dass Belegteams wegbrechen und eine Lücke in der geburtshilflichen Versorgung entsteht, braucht es eine Lösung vor der Sommerpause“, so Geppert-Orthofer in einem Statement auf der Homepage des DHV.









