Ein 14-Jähriger ist am 3. Mai vergangenen Jahres mit der Buslinie 42 in Lüdenscheid unterwegs. Ebenfalls im Bus ist ein 58-Jähriger. Er soll den Jugendlichen während der Fahrt oberhalb der Kleidung unsittlich am Oberschenkel berührt und ihm in den Schritt gegriffen haben. Daraufhin ergeht Anzeige wegen sexueller Belästigung gegen den Mann. In seinem Strafprozess im Amtsgericht Lüdenscheid streitet der Angeklagte den Vorwurf ab.
„Er hat es nicht gemacht. Er war ganz überrascht über den Vorwurf“, sagt die Verteidigung. Der Lüdenscheider selbst gibt ab: „Ich weiß nicht, was passiert ist. Ich bin verheiratet, habe zwei Kinder. Er ist 14 Jahre alt. Er könnte mein Sohn sein.“ Aus der Verfahrensakte ergibt sich, dass der 58-Jährige offenbar psychische Probleme hat. Von angeborenem Schwachsinn mit Wahrnehmungsstörungen ist die Rede. Auch der Bruder und die Tochter des Angeklagten sind offenbar beeinträchtigt. Unter diesen Umständen, die sich laut Richter erst kurz vor der Verhandlung ergeben hatten, gibt es kein Urteil. Stattdessen muss sich das Gericht erst einmal mit der Frage des geistigen Zustandes und damit mit der Schuldfähigkeit des 58-Jährigen beschäftigen. Der Richter setzt das Verfahren mit Blick darauf aus.