Nach einem Unfall mit einem verletzten Radfahrer und dem Vorwurf einer Urkundenfälschung sollte sich ein 37-Jähriger am Freitag, 16. Oktober, vor dem Amtsgericht Lüdenscheid verantworten. Doch zum Verhandlungstermin erscheint der Angeklagte nicht. Nun droht ihm eine Geldstrafe.

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Am 17. November 2025 kommt es in Lüdenscheid an der Ecke Wortstraße zu einem Unfall. Als ein Radfahrer die Fahrbahn überquert, wird er von einem Pkw erfasst und verletzt. Der Unfallverursacher flieht, wird aber kurze Zeit später in der Nähe aufgegriffen. Der 37-Jährige soll der Polizei einen gefälschten Führerschein vorgelegt haben. Der Schwindel soll aufgefallen sein. Für den 37-Jährigen zieht das einen Strafprozess im Amtsgericht Lüdenscheid nach sich.

Vier Zeugen und eine Dolmetscherin warten vergeblich

Er soll sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowohl vor, als auch nach dem Unfall, wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und wegen Urkundenfälschung verantworten. Am Verhandlungstag erscheint der gebürtige Bulgare allerdings nicht. Eine Entschuldigung liegt dem Gericht nicht vor. Einen Tag vor dem Prozess hatte der Anwalt des Angeklagten sein Mandat niedergelegt. Als der 37-Jährige auch nach einiger Wartezeit nicht auftaucht, entlässt der Richter eine Dolmetscherin und vier Zeugen unverrichteter Dinge.

Strafbefehl über 2700 Euro beantragt

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragt einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro und einer Fahrerlaubnissperre von zehn Monaten. Jetzt liegt es am bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getretenen Angeklagten, wie es weitergeht. Der Mann hat zwei Möglichkeiten: Er kann die Entscheidung akzeptieren und die 2700 Euro zahlen, oder Einspruch einlegen. Dann käme es zu einem erneuten Verhandlungstermin im Amtsgericht Lüdenscheid.