Das Ordnungsamt der Stadt Plettenberg weist auf eine Änderung im Straßenverkehrsrecht hin. Zum 1. Juli treten Teile des „Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“ in Kraft. Für Verkehrsteilnehmer besonders relevant: Die Verjährungsfrist für Bußgeldverfahren verlängert sich von bislang drei auf künftig sechs Monate.

Von der Neuregelung betroffen sind unter anderem Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung wie Falschparken, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße sowie Handy- oder Abstandsverstöße. Die zuständigen Behörden haben dadurch künftig mehr Zeit, Verstöße zu ermitteln und Bußgeldbescheide zu erlassen.