„Wir erteilen hier heute eine Willensbekundung“, ordnete Kämmerer und Erster Beigeordneter Simon Thienel den daraufhin mehrheitlich gefassten Einleitungsbeschluss zum geplanten Windenergiegebiet nördlich Glörfeld ein. Einige Bürger hatten sich in der Ausschusssitzung für Planung und Umwelt am Mittwochabend, 12. Februar, die Ausführungen von Klaus Schulze Langenhorst, Geschäftsführer der SL Naturenergie, angehört. Das Unternehmen plant, nördlich von Glörfeld drei Windenergieanlagen zu errichten.

Geschehen soll dies auf einer Fläche von insgesamt 9,1 Hektar, der Geltungsbereich umfasst drei Teilbereiche. Die Flächen liegen im nördlichen Halver, südlich der Glörtalsperre und nördlich der Ortslage
Glörfeld. Zwei der drei Windräder sollen auf sogenannten Kalamitätsflächen, also Fichten-Kahlschlagflächen entstehen, ein weiteres auf einer Wiesenfläche.
„Die Einwirkungen aufs Umfeld sind überschaubar“, warb Langenhorst für das Projekt. Die Planung und Errichtung erfolge unter allen nötigen gesetzlich einzuhaltenden Vorgaben. So betrage der Abstand zu einzelnen Wohngebäuden im Außenbereich mindestens 500 Meter und zu geschlossenen Siedlungen wie Glörfeld oder Rotthausen mindestens 700 Meter. Die maximale Breite der Potenzialfläche betrage etwa 1350 Meter.
Rund 45 Millionen Kilowattstunden produzierten Strom prognostiziert Langenhorst mit dem Betrieb der drei Anlagen. Nach derzeitigem Planungsstand sollen zwei Räder mit einer Gesamthöhe von 250 Metern und ein Rad mit einer Gesamthöhe von 240 Metern in Glörfeld errichtet werden.
Die SL Naturenergie unterhält derzeit nach eigenen Angaben mehr als 150 Windenergieanlagen an mehr als 35 Standorten in NRW und produziert damit Strom für mehr als 350.000 Zwei-Personen-Haushalte. Langenhorst betonte am Mittwochabend die kommunale Wertschöpfung: „Der Gewinn bleibt in der Region.“ So gebe es nicht nur die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung, zudem verblieben 95 Prozent der Gewerbesteuer in der Kommune.

Die Bürger in der Ausschusssitzung interessierten zunächst aber Themen wie Wege zur Erschließung, Schattenwurf und Entfernungen. Geschäftsführer Langenhorst gab „Brief und Siegel“, dass Vorgaben eingehalten würden, sowohl bei der maximalen Verschattung von Grundstücken und Wohnhäusern pro Tag als auch bei der Entfernung zum Campingplatz Glörfeld. Diese muss mindestens 500 Meter betragen.
Auch Thienel bekräftigte gegenüber den Bürgern auch hinsichtlich eines später zu fassenden Baubeschlusses: „Es steht außer Frage, dass rechtliche Belange einzuhalten sind. Wir stehen an Ihrer Seite.“ Es gelte aber auch, im Sinne des durch den Rat der Stadt Halver beschlossenen Klimaschutzkonzeptes zu agieren und einen Beitrag zum Ziel des Bundes zu leisten, bis zum
Jahr 2050 eine vollständig treibhausgasneutrale Energieerzeugung in Deutschland zu erreichen.
Das Gremium stimmte der Änderung des Flächennutzungsplanes bei einer Enthaltung seitens der FDP (Andreas Gerrath) und einer Gegenstimme der CDU (Martina Hesse) zu.