Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 5. März, neue gesetzliche Regelungen für den Umgang mit dem Wolf beschlossen. Der heimische Bundestagsabgeordnete Florian Müller (CDU) begrüßt diese Entscheidung: Mit der Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz sowie Anpassungen im Bundesnaturschutzgesetz werde eine neue gesetzliche Grundlage für den Abschuss von Problemwölfen geschaffen.
Klare Regeln und Zuständigkeiten
„Weidetierhalter können aufatmen“, sagt Müller. „Wölfe, die eine Gefahr für Schafe, Pferde und andere Tiere darstellen, können nun bejagt werden — nach klaren Regeln und mit klaren Zuständigkeiten. Mit der Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz halten wir als CDU/CSU unser Versprechen — und setzen ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.“
Der Wolf bleibt weiterhin geschützt, unter anderem durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Gleichzeitig soll die Neuregelung dazu beitragen, Artenschutz, öffentliche Sicherheit und die Interessen der Weidetierhalter besser miteinander zu verbinden.
Auch im Märkischen Kreis spielt das Thema zunehmend eine Rolle. Nach aktuellen Einschätzungen könnten derzeit ein bis zwei Wölfe im Kreisgebiet leben. Weitere Tiere können auf ihren Wanderungen durch die Region ziehen. Nachweise gab es zuletzt unter anderem in Meinerzhagen und Herscheid. „Der Wolf scheint längst auch bei uns im Märkischen Kreis angekommen zu sein. Gerade für unsere Schäfer und Weidetierhalter im ländlichen Raum ist es wichtig, dass wir klare und praktikable Regeln im Umgang mit ihm haben“, so Müller.
Nach Inkrafttreten der neuen Regelungen sind die Länder gefordert. Sobald der Wolf einen günstigen Erhaltungszustand erreicht hat — Deutschland hat dies der EU-Kommission im Oktober 2025 gemeldet — können sie regionale Managementpläne erstellen und festlegen, wie Wolfsbestände gesteuert werden können. Dazu gehört auch, Gebiete zu definieren, in denen Herdenschutzmaßnahmen wegen der Landschaft oder der Bewirtschaftung nur schwer umzusetzen sind, wie etwa in der waldreichen und hügeligen Region des Märkischen Kreises. Müller betont: „Unsere Weidetierhalter leisten einen wichtigen Beitrag zur Pflege unserer Kulturlandschaft. Wenn Herdenschutz an praktische Grenzen stößt, müssen Behörden im Ernstfall auch eingreifen können.“
Bundesweit wurden im Jahr 2024 bei rund 1100 registrierten Wolfsübergriffen etwa 4300 Nutztiere gerissen oder verletzt. Gleichzeitig gab der Staat rund 23,4 Millionen Euro für Herdenschutzmaßnahmen sowie weitere 780.000 Euro für Entschädigungszahlungen aus.
Für Müller ist deshalb klar: „Artenschutz und der Schutz unserer Weidetierhaltung dürfen kein Widerspruch sein. Wir schaffen jetzt eine bessere Balance zwischen dem Schutz des Wolfs und den berechtigten Interessen der Menschen im ländlichen Raum.“










