Nachdem sie rund 1300 Mails bekommen hatte, erstattete eine Frau aus Meinerzhagen Anzeige bei der Polizei. Die Ordnungshüter nehmen den Fall zum Anlass, um über Sicherheitshinweise im Netz zu informieren.
Die Meinerzhagenerin wurde berechtigterweise misstrauisch, als Hunderte von E-Mails ihr Postfach fluteten: vor allem Registrierungsbestätigungen für Dienste, Verifizierungsanfragen und Bestätigungen über die Eröffnung von Konten oder Online-Bestellungen. Sie zählte insgesamt 1300 Mails. Am Sonntag, 12. April, erstattete sie online Anzeige bei der Polizei wegen Betrugsverdachts.
Die Polizei warnt: "Viele unterschätzen die Gefahren der digitalen Verkehrswege. Auch dort gelten Regeln, doch die sind Betrügern egal."
Die Meinerzhagenerin handelte laut Polizei richtig, indem sie sofort das Passwort ihres Mail-Accounts änderte und alle relevanten Konten überprüfte. Möglicherweise muss sie sich dennoch auf Ärger und Arbeit einstellen, wenn nicht veranlasste Bestellungen eintreffen oder Gebührenforderungen gestellt werden.
Präventionstipps der Polizei
Neben der direkten Verbrechensbekämpfung hat die Polizei Experten für die Vorbeugung von Straftaten – auch im digitalen Raum. Die Beamten betonen: "Dem Kennwort des Mail-Postfachs kommt besondere Bedeutung zu. Wer Zugriff auf die Mails hat, kann Passwörter ändern oder Bestellungen aufgeben. Deshalb: Lange und komplexe Passwörter verwenden! Eine Möglichkeit ist, sich Merksätze einzuprägen, die Zahlen und Sonderzeichen enthalten. Es genügt, jeweils das erste Zeichen eines Wortes oder der Zahl sowie die Zeichen zu verwenden."
Zudem empfehlen die Beamten einige grundlegende Regeln beim Umgang mit Mails. Dazu zählt, dass keine unbekannten Anhänge, die ungefragt übersendet wurden, geöffnet werden. Das Betriebssystem, die Software und Anti-Viren-Programme aktuell zu halten, schließt viele Eintrittspforten für Kriminelle. Zudem gilt Zurückhaltung beim Veröffentlichen persönlicher Daten, beispielsweise Geburtsdatum oder Adresse. Mit diesen können dubiose Gestalten mehr anfangen, als man vermutet. Außerdem gilt bei Bewerbungen bei unbekannten Arbeitgebern: Keine Ausweis-Kopien versenden!








