„Die Antrags- und Klageerwiderung des Landes Nordrhein-Westfalen (vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg) liegt vor. Der zuständige 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts wird voraussichtlich demnächst auf die Verfahrensbeteiligten zugehen, um in dem Klageverfahren einen Termin zur mündlichen Verhandlung abzustimmen. Näheres zur Zeitplanung lässt sich derzeit noch nicht sagen“, teilt Dirk Rauschenberg, Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Münster im Dezernent 4b – Öffentlichkeitsarbeit, mit. Kurz gesagt: Alle Beteiligten haben die Fristen eingehalten. Nun heißt es weiter warten.
Wie bereits berichtet, gab es eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum dringenden Neubau der Lennebrücke. Die Klage wurde im Oktober 2024 fristgerecht beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht. Eine Klage gegen den Beschluss hat eigentlich keine aufschiebende Wirkung. Es wurde jedoch zusätzlich zur Klage ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (umgangssprachlich als „Eilantrag“ bekannt) gestellt, was eine Aussetzung des Vollzugs der Baumaßnahme bis zur Entscheidung des Gerichts zur Folge hat. Wegen der fehlenden rechtssicheren Grundlage ist die Brücke nun nicht mehr im Straßen- und Brückenbauprogramm 2025 zu finden.