Der Märkische Kreis soll mit Wirkung zum 1. Januar die Rettungswache in Plettenberg übernehmen. Zeitgleich wird die Stadt Plettenberg beauftragt, den Rettungsdienst mit eigenem städtischem Personal durchzuführen.
Das schlägt die Kreisverwaltung den Mitgliedern des Kreistages für deren Sitzung am 11. Dezember vor. Die Übernahme, für die eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgeschlossen werden müsse, stehe unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bezirksregierung – so die Veraltung in der Sitzungsvorlage.
Stadt will finanzielles Risiko vermeiden
Plettenberg betreibe als mittlere kreisangehörige Stadt im Einklang mit dem Rettungsdienst-Bedarfsplan des Kreises eine Rettungswache für den Einsatzbereich Plettenberg mit hauptamtlichem Personal, so die Kreisverwaltung in ihrer Sitzungsvorlage. „Bislang konnte die Stadt Plettenberg eine vollumfängliche Refinanzierung der Kosten des Rettungsdienstes erreichen. Die Krankenkassen verhalten sich bezüglich ihrer Verpflichtung zur Kostenerstattung in der jüngeren Vergangenheit jedoch zunehmend restriktiver. Die Stadt Plettenberg befürchtet durch dieses Verhalten potentiell Nachteile für den eigenen Haushalt. Vor dem Hintergrund ihrer finanziellen Situation möchte sie daher das Risiko vermeiden, für eine freiwillig übernommene Aufgabe ihre Bürger finanziell zu belasten“, soweit die Kreisverwaltung.
Plettenberg stellt das Personal
Die Stadt Plettenberg habe daher den Märkischen Kreis gebeten, die Trägerschaft der Rettungswache Plettenberg unwiderruflich zu übernehmen. Der Kreis als Träger des Rettungsdienstes sei gesetzlich verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung mit rettungsdienstlichen Leistungen sicherzustellen. In dieser Funktion ist der Märkische Kreis auch Träger von Rettungswachen. Die Stadt Plettenberg sei ausdrücklich bereit, die rettungsdienstlichen Aufgaben weiterhin mit eigenem Personal durchzuführen, aus den dargestellten Gründen jedoch in Trägerschaft des Kreises.
Rat hat bereits zugestimmt
Diese Lösung entbinde die Stadt Plettenberg von finanziellen Risiken aus dem Rettungsdienst und entlaste sie größtenteils von organisatorischen Aufgaben, hier insbesondere Beschaffungen, Gebührenkalkulation, Festsetzung einer eigenen Gebührensatzung sowie die Abrechnung mit den Krankenkassen. Der Rat der Stadt Plettenberg habe dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bereits in dessen September-Sitzung zugestimmt.











