Der Märkische Kreis plant für das Kindergartenjahr 2025/26 ab August insgesamt 3.566 Kita-Plätze für die Jungen und Mädchen in seinem Zuständigkeitsbereich. Der umfasst die acht Städte und Gemeinden ohne eigenes Jugendamt, für die der Kreis die Aufgaben der Jugendpflege übernimmt. Dies sind Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalksmühle geplant. Von den Gesamtplätzen sind 724 für U3-Kinder (unter drei Jahre) und 2.842 für Ü3-Kinder (über drei Jahre) geplant. Die Zahl der integrativen Betreuung von Jungen und Mädchen liegt voraussichtlich bei 154 (149-mal Ü3 und 5-mal U3). Das geht aus der Vorlage der Kreisverwaltung für die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Mittwoch hervor.
120 Kindertagespflegepersonen
Im Bereich der Kindertagespflege, so der Kreis weiter in seiner Sitzungsunterlage, sind bis zu 120 Kindertagespflegepersonen eingesetzt. „Insgesamt können bis zu 320 weitere U3-Plätze und bis zu 20 weitere Ü3-Plätze zur Verfügung gestellt werden. Im Bereich der Kindertagespflege sind zwei U3-Kinder mit Behinderung eingeplant. Mit den 724 U3-Plätzen in Kindertageseinrichtungen und den 320 U3-Plätzen im Bereich der Kindertagespflege wird die Versorgungsquote für unter 3-Jährige im Zuständigkeitsgebiet des Kreisjugendamtes damit bei 39,9 Prozent liegen“, erfahren die Kreispolitiker aus ihren Unterlagen.
„Runde Tische“ im November
Im November wurden in den acht Städten und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes „Runde Tische“ mit den Leitungen der Kindertageseinrichtungen, den Vertretungen der Träger sowie denen der Städte und Gemeinden durchgeführt. In diesen Sitzungen wurden die Kindpauschalen und Gruppenformen mit den jeweiligen Stundenkontingenten festgelegt. Mit diesen Vorgaben sind die Kindertageseinrichtungen in die Anmeldeverfahren im Januar gegangen. Die Ergebnisse der Anmeldungen der Eltern werden derzeit mit der Planung im November abgeglichen und wurden im Gespräch mit einzelnen Trägern und Einrichtungen angepasst.
Endgültige Bedarfsmeldung bis zum 15. März
„Da die Träger die endgültigen Anmeldezahlen bis zum 15. Februar übermittelt haben und die Überprüfung dieser Daten bis Anfang März in Anspruch nimmt, sind die genannten Planzahlen als vorläufig zu betrachten. Die veränderten Zahlen werden in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses als Tischvorlage mitgeteilt. Bis zur endgültigen Bedarfsmeldung am 15. März können sich noch geringfügige Änderungen ergeben“, so die Kreisverwaltung.