Der Weg für die Übernahme der Rettungswache der Stadt Altena durch den Märkischen Kreis ist frei. Die Mitglieder des Kreisausschusses stimmten in ihrer jüngsten Sitzung der dafür erforderlichen Ausweitung des Stellenplans zu. Geplant sind 26,5 zusätzliche Stellen sowie eine Azubi-Stelle für die Notfallsanitäter-Ausbildung im Stellenplan 2023.
Soll die Übernahme wie gewünscht spätestens zum 1. Januar 2024 erfolgen, müsse zeitig mit der Besetzung der Stellen begonnen werden – so der Beschlussvorschlag der Verwaltung für den Kreisausschuss. Der Übernahme des Rettungsdienstes muss jetzt formal noch der Kreistag in dessen Sitzung am 23. März zustimmen. Die Kreistagsmitglieder treffen sich zu ihrer Sitzung im Hotel Kaisergarten in Neuenrade.
Durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung hatte der Märkische Kreis die Trägerschaft der Rettungswache Altena mit Wirkung vom 1. Januar 2009 von der Stadt Altena übernommen. Im Gegenzug wurde die Stadt Altena mit der Durchführung des Rettungsdienstes für den Einsatzbereich Altena/Nachrodt-Wiblingwerde mit eigenem Personal beauftragt.
Wie es in der Sitzungsvorlage heißt, teilte die Stadt Altena dem Märkischen Kreis mit Schreiben vom 30. Januar dieses Jahres mit, dass sie aufgrund anhaltender Personalprobleme dauerhaft nicht mehr in der Lage sei, den Rettungsdienst mit eigenem Personal sicherzustellen und die Durchführung des Rettungsdienstes für Altena und Nachrodt-Wiblingwerde schnellstmöglich an den Märkischen Kreis zurückgegeben werden soll.
Zur Regelung der Einzelheiten für die Übernahme der Rettungswache Altena wurden folgende Vereinbarungen getroffen:
1. Die Stadt Altena verzichtet unwiderruflich auf die Trägerschaft der Rettungswache Altena. Der Märkische Kreis übernimmt die Trägerschaft dauerhaft; der Rettungsdienst-Bedarfsplan wird entsprechend geändert.
2. Bis zur Inbetriebnahme einer neu zu errichtenden Rettungswache Altena vermietet die Stadt Altena dem Märkischen Kreis (weiterhin) die für den Betrieb der Rettungswache benötigten Räumlichkeiten im bisherigen Gebäude Bachstraße 57-59 in Altena.
3. Die Stadt Altena unterstützt den Märkischen Kreis aktiv bei der Realisierung eines Ersatzstandortes für die Rettungswache, insbesondere beim Grunderwerb und der gegebenenfalls erforderlichen Schaffung entsprechenden Baurechts.
4. Der Märkische Kreis beabsichtigt die Übernahme des tariflich beschäftigten Rettungsdienstpersonals der Stadt Altena. Eine begründete Ablehnung der Übernahme durch den Märkischen Kreis in Einzelfällen bleibt hiervon unberührt.
5. Aufgrund der bereits bestehenden personellen Probleme ist es im beiderseitigen Interesse und im Sinne einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes, dass der Märkische Kreis bereits frühzeitig Teile der zu besetzenden Funktionen auf den Rettungsdienstfahrzeugen mit eigenem Personal übernimmt. Hierzu wird in gegenseitiger Abstimmung durch den Märkischen Kreis ein Stufenplan erstellt, der auch die Übernahme des Personals und die entsprechende Reduzierung der Personalkostenerstattung beinhaltet.
6. Sobald der Zeitpunkt der kompletten Übertragung aller Rettungsdienstaufgaben von der Stadt Altena auf den Märkischen Kreis feststeht, erfolgt eine Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen.
Die Verwaltung teilte den Kreisausschuss-Mitgliedern in ihrer Vorlage mit: Um auf die durch die Übernahme der Rettungswache Altena spätestens zum 1. Januar 2024 entstehenden arbeitsorganisatorischen und personellen Folgen vorbereitet zu sein, müssen bereits jetzt Stellen eingerichtet und besetzt werden.
Die bedarfsorientierte Anpassung des Personalbestandes für die Rettungswache Altena erfordert insgesamt 26,5 zusätzliche Stellen im Haushaltsjahr 2023 sowie 1,0 Stellen für die Fortführung der Ausbildung von Notfallsanitätern am Standort Altena. Die zusätzlichen Stellen werden über die Rettungsdienstgebühren zu 100 Prozent refinanziert.“
Damit beim aktuellen Rettungsdienstpersonal der Stadt Altena keine unnötigen Unsicherheiten über die berufliche Zukunft aufkommen, werden durch den Betriebsleiter des Regiebetriebes Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz kurzfristig Gespräche mit den betroffenen Beschäftigten aufgenommen. Zur weiteren Stellenbesetzung ist zwingend Fachpersonal einzustellen. Es müssen daher schnellstmöglich die notwendigen Stellenausschreibungen erfolgen.