Aufgrund des Cyber-Angriffs auf den kommunalen IT-Dienstleister, die „Südwestfalen IT“, gibt es beim Märkischen Kreis weiterhin Einschränkungen in verschiedenen Bereichen. Der Kreis arbeitet intensiv daran, alternative Lösungen zu schaffen, um die Handlungsfähigkeit der Kreisverwaltung zu stärken und den Service für die Bürger auszubauen. Ein wichtiger Baustein ist die schrittweise Wiederaufnahme der Kfz-Zulassung.
Ab Dienstag, 21. November, wird die Kfz-Zulassung in Teilen wieder möglich sein, allerdings behelfsmäßig und vorerst mit auswärtigen Kennzeichen. Der Märkische Kreis hat dazu eine Kooperation mit der Stadt Dortmund initiiert. Im ersten Schritt besteht dann behelfsmäßig und auch nur zu einem Bruchteil der normalen Menge die Möglichkeit, Fahrzeuge für Händler und Zulassungsdienste in sehr begrenztem Umfang zuzulassen. Auch kritische Infrastruktur (zum Beispiel Rettungsdienst, Krankentransport, THW, Pflegedienste etc.) und Gewerbe (Speditionen, Busunternehmen, Lkw-Unternehmen, Taxis) sollen diese Möglichkeit erhalten.
Vorgehensweise
Die praktische Vorgehensweise für die Fahrzeugzulassung sieht wie folgt aus: Die Stadt Dortmund wird dem Kreis mehrere Arbeitsplätze zur Verfügung stellen, an denen die Zulassungen bearbeitet werden. Die Unterlagen von Händlern und Dienstleistern können ab Montag, 20. November 2023, an den Standorten der Bürgerbüros in Iserlohn (Griesenbraucker Straße 6) und Lüdenscheid (Heedfelder Straße 45) abgegeben werden. Bei der Abgabe werden bereits Kennzeichen mitgeteilt und müssen geprägt werden. Die Bearbeitung erfolgt dann ab Dienstag, 21. November, in Dortmund.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises informieren die Händler und Dienstleister, sobald die Kfz-Zulassung durch die Stadt Dortmund erfolgt ist. Abholung der Unterlagen und die Bezahlung erfolgen in Dortmund.
Ausblick: Weitere Kooperationen und schrittweise Normalisierung
Um weitere Kapazitäten zu schaffen, steht der Märkische Kreis auch eng mit weiteren Kreisen in Kontakt. Einzelheiten und Details dazu werden noch bekannt gegeben. Dies betrifft dann auch Einzelanliegen. Dringende Einzelfälle können darüber hinaus auch in anderen Zulassungsstellen in NRW erledigt werden. Dabei müssen längere Anfahrtswege in Kauf genommen werden. Allerdings sind hier eine vorherige Kontaktaufnahme und eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Sofern Online-Terminvergabesysteme eingesetzt werden, wird dringend gebeten, diese auch zu nutzen. Nach Terminvereinbarung werden auch hier die Kennzeichen der helfenden Zulassungsstellen zugeteilt.
Zulassungen auf MK-Kennzeichen sind dagegen weiterhin nicht möglich. Wenn die IT-Systeme wieder funktionieren, ist im Nachgang aber eine Umschreibung auf den Märkischen Kreis möglich. Fest steht, dass zunächst allenfalls ein Notbetrieb machbar sein wird, also nicht alle Belange erfüllt werden können. Der Kreis bittet um Verständnis.