Unrat auf Grundstücksflächen:
Für die Beseitigung von Schlamm, Geröll, Geäst und weiteren angeschwemmten Gegenständen auf Grundstücksflächen sind die Betroffenen grundsätzlich selbst verantwortlich. Der Märkische Kreis ist hierfür nicht zuständig. Die Untere Wasserbehörde bzw. Abfallwirtschaftsbehörde empfiehlt Betroffenen, die Entsorgung über einen Fachbetrieb vornehmen zu lassen und von diesem einen Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung (Menge und Entsorgungsanlage) zu verlangen. Bei der Stadt Altena wird derzeit überlegt, wie die Beseitigung der Geröllmassen für die betroffenen Grundstücke gemeinsam organisiert werden kann. Dazu werden in Kürze weitere Informationen veröffentlicht.
Schäden an Bauwerken:
Die Beseitigung von Schäden an Gebäuden, die Wiederbefestigung von Grundstücksflächen oder die Wiederherstellung von Brücken, Zäunen etc. kann je nach Fallgestaltung eine Baugenehmigung oder eine Genehmigung nach Wasserrecht erforderlich machen. Einige Maßnahmen werden zudem unmittelbar über die Stadt Altena ergriffen.
Wo Gebäudefundamente unterspült worden sind und die Gefahr eines Einsturzes oder Abrutschens in Gewässer besteht, entscheidet die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Altena über die notwendigen Maßnahmen. Bei der Beurteilung des akuten Handlungsbedarfs wird die Stadt personell durch Fachpersonal der Kreisverwaltung unterstützt.
Soweit in ein Gewässer (z. B. einen Bachlauf) eingegriffen werden muss, um Grundstücke (wieder) nutzen zu können, ist folgendes zu beachten: Bauliche Anlagen in oder an Gewässern ohne wasserwirtschaftlichen Zweck (wie z. B. Brücken, Stege, Leitungen oder Zäune) bedürfen oft einer wasserrechtlichen Genehmigung. Ansprechpartnerin ist insoweit die Untere Wasserbehörde des Märkischen Kreises.
Die Wiederherstellung von Uferkanten oder die Beseitigung von Abflusshindernissen in Gewässern fallen in der Regel unter die städtische Gewässerunterhaltungspflicht. Die Schadensfälle werden hier zunächst von der Stadt, mit Unterstützung durch die Kreisverwaltung, erfasst und anschließend bearbeitet.
Wichtig: Betroffene werden dringend gebeten, nicht ohne Rücksprache mit den Behörden in Selbsthilfe mehr als nur provisorische Baumaßnahmen zu ergreifen. Es könnten sonst schlimmstenfalls Rückbauten auf Kosten der Betroffenen erforderlich werden. Insbesondere ist darauf zu achten, nicht eigenmächtig in oder an die Gewässer zu bauen. Hierdurch könnten neue Abflusshindernisse geschaffen werden. Dieser Gefahr gilt es, nicht zuletzt mit Blick auf weitere Niederschläge, vorzubeugen.