Heiko Tegeler brachte am Montag im Rahmen der Ratssitzung den Haushalt für das kommende Jahr ein. Nun geht es in die Haushaltsplanberatungen. Der Kämmerer appellierte an die Ratsherren und -frauen, sämtliche Einsparpotenziale zu prüfen. Aktuell sind im Planjahr 2025 Investitionen von insgesamt 21,6 Millionen Euro und aufsummiert bis einschließlich 2028 rund 43,7 Millionen Euro geplant. Damit sind sämtliche Großprojekte wie Gartenhallenbad, OGS, Feuerwehrgerätehaus und Co. abgebildet.
Der Ruf der strukturell unterfinanzierten Kommunen nach einer angemessenen und größeren Beteiligung an den Einnahmen, werde mit der jährlich aufflammenden Diskussion um die Altschuldenregelung, sowie durch geschaffene Spielräume bei der Bilanzierung oder eine Verbuchung von Verlustvorträgen in die Zukunft, beantwortet. Tegeler: „Den Kommunen werden allerdings immer mehr und mehr Aufgaben von Bund und Land verordnet, somit werden weitere Ausgaben auferlegt, eine auskömmliche Finanzierung wird allerdings nicht zugesichert. Eine weitere Lastenverteilung auf die Bürger der Städte und Gemeinden kann unter keinen Umständen richtig sein.“
Auch müsse dringend eine Lösung für die isolierten Kosten gefunden werden. „Die isolierten finanziellen Belastungen, die durch die Corona-Pandemie und den Ukraine Krieg entstanden sind, belaufen sich mit dem bestätigten Jahresabschluss 2023 auf rund 788.000“, erklärte der Kämmerer. Den Kommunen und somit der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde werde mit der Aufstellung des Haushaltsplanes 2026 das einmalige Recht eingeräumt, diese Summe ergebnisneutral gegen die Allgemeine Rücklage zu buchen. Dies würde bedeuten, dass die Allgemeine Rücklage von 5,1 auf 4,3 Millionen Euro reduziert werde.
Der Kämmerer schlug stattdessen vor, die Summe über eine Laufzeit von maximal 50 Jahren ab dem Jahr 2026 ergebniswirksam abzuschreiben. „Im Entwurf 2025 ist eine jährliche Abschreibung von circa 15.800 Euro ab dem Jahr 2026 eingeplant, die somit eine negative Auswirkung auf die zukünftigen Jahresergebnisse haben wird. Diese Vorgehensweise ist der Vorschlag der Verwaltung, welcher aber aufgrund des geringen Eigenkapitals unumgänglich sein wird“, betonte Heiko Tegeler
Steuereinnahmen konstant bis steigend
Die Entwicklung der zukünftigen Steuereinnahmen könne lediglich wage prognostiziert werden. Die Einnahmen bei der Gewerbesteuer lagen 2023 bei 2,7 Miollionen Euro und aktuell im Jahr 2024 bei 3,2 Millionen. Sollten keine weiteren ausschlaggebenden Veränderungen eintreten, werde der Ansatz von 2.5 Millionen Euro im Jahr 2024 um mehr als 700.000 Euro überschritten. Tegeler: „Der Planansatz 2025 ist mit 3 Millionen Euro auch in Bezug auf das deutlich reduzierte Wirtschaftswachstum nur leicht im Gegensatz zum Planansatz 2024 erhöht worden, denn die Entwicklung und die äußeren Einflüsse auf die heimische Wirtschaft sind abzuwarten.“
Durch die positive Entwicklung bei der Gewerbesteuer, steige die Steuerkraft der Gemeinde erheblich. Die Steuerkraft sei jedoch auch die Basis für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen. „Folglich steigen die Schlüsselzuweisungen auf etwa 3,1 Millionen Euro im Jahr 2025, ehe sie dann auf 2,5 Millionen beziehungsweise 2,7 Milllinen Euro reduziert werden“, erklärte der Finanzexperte der Gemeinde.
Der positiven Einnahmenentwicklung stünden stetig steigenden Ausgaben gegenüber. Den größten Posten bildet die Kreisumlage. Tegeler appellierte an die Anwesenden, dass eine derartige Belastung durch Transferleistungen nicht weiter ohne deutliche Einschnitte kompensiert werden könnten.
Der Umlagebedarf und der Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage steige deutlich von 40,02 Prozent in 2024 auf 44,54 Prozent. Der Hebesatz der differenzierten Kreisumlage steigt von 24,24 Prozent in 2024 auf 25,29 Prozent. „Dies führt dazu, dass die Gemeinde für die beiden Kreisumlagen Aufwendungen von insgesamt 6,9 Millionen Euro zu verzeichnen hat. Im Vergleich dazu, waren es 2023 noch circa 5,7 Millionen Euro“, verdeutlichte Tegeler das Problem. Die Belastung durch die beiden Kreisumlagen wachse im Finanzplanungszeitraum sogar auf den Höchststand von insgesamt 71,6 Prozent der Umlagegrundlage.
Mit dem Haushaltsplan 2024 sei erstmalig ein globaler Minderaufwand in der Ergebnisplanung festgelegt worden. Tegeler: „Der globale Minderaufwand ist die pauschale Kürzung der geplanten Aufwendungen und er kann gemäß der gesetzlichen Bestimmung im Haushaltsplan 2025 bis zu zwei Prozent der ordentlichen Aufwendungen betragen. Durch die veranschlagten ordentlichen Aufwendungen von insgesamt 19,2 Millionen Euro, beträgt der globale Minderaufwand für 2025 rund 384.000 Euro. Summiert bis in das Jahr 2028 sind es insgesamt circa 1,6 Mio. Euro.“
Auch aufgrund des geplanten globalen Minderaufwands betrage das Haushaltsdefizit für das kommende Jahr 597.015 Euro. Tegeler machte zum Abschluss seiner Rede noch einmal deutlich, wie ernst die Lage ist: „Der Stand der Ausgleichsrücklage beträgt zum 31.12.2023 1,8 Millionen Euro. Die geplanten Fehlbeträge bis 2028 belaufen sich aufsummiert auf 2,37 Millionen Euro. Bereits im Jahr 2026 ist eine Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage notwendig. Demzufolge wäre eine Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde erforderlich. Planmäßig ist durch die jeweilige Höhe der einzelnen Jahresfehlbeträge kein pflichtiges Haushaltssicherungskonzept notwendig. Die Voraussetzungen dafür liegen erst bei einer Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage in einer prozentualen Höhe von einmalig 25 Prozent oder in zwei aufeinanderfolgenden Jahren um jeweils mehr als fünf Prozent vor.“