Die Lebensgefährtin eines Halveraners ist im August 2024 im Urlaub. Deshalb muss sich der 23-Jährige um ihre großen und kleinen Tiere kümmern. Neben seinem Job im Bauwesen ist das offenbar zu viel für ihn. Er trinkt unkontrolliert Alkohol und setzt sich dann am 11. August, kurz nach 21 Uhr, ans Steuer. In Oeckinghausen gerät er in eine Verkehrskontrolle. Die Beamten ermitteln einen Promillewert von 2,02. Das bringt dem 23-Jährigen einen Platz auf der Anklagebank des Amtsgerichts Lüdenscheid ein.
Dort gibt er sich geständig und einsichtig: „Durch den Stress habe ich etwas getrunken – und dann noch etwas. Ich weiß nicht, wie viel. Ich habe mich noch fahrtüchtig gefühlt, deshalb habe ich kein Taxi gerufen. Ich weiß, was für einen Mist ich gemacht habe.“
Seit dem Vorfall ist der Führerschein des Angeklagten weg – eine schwierige Situation für ihn, da er beruflich auf ihn angewiesen ist. Zudem bringt er eine Vorstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis aus dem Jahr 2016 mit.
Der Richter verurteilt den Mann schließlich zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro. Außerdem wird eine Fahrerlaubnissperre von weiteren drei Monaten verhängt. Insgesamt muss der Halveraner somit neun Monate ohne Führerschein auskommen.
Doch auch nach Ablauf dieser drei Monate wird er seinen Führerschein nicht direkt zurückbekommen. Vielmehr muss er sich dann mit dem Straßenverkehrsamt auseinandersetzen – wahrscheinlich wird eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) erforderlich sein. „Alkoholkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr sind zwei Dinge, die sich gegenseitig ausschließen“, bringt es der Richter am Ende der Sitzung auf den Punkt.