Die UWG Kierspe hat einen Gegenentwurf zur Antragssatzung der OGS-Elternbeiträge für die Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Tourismus am Donnerstag, 9. November, erarbeitet. Damit sollen insbesondere die mittleren Einkommen nicht finanziell mehrbelastet werden, heißt es in einer Pressemeldung.
Auf Grund der Kostensteigerungen im OGS Bereich, insbesondere Personalkosten, sieht die Verwaltung eine erstmalige Anpassung der Beitragssatzung seit dem Schuljahr 2005/2006 als notwendig an. Insbesondere sollen künftig statt drei Einkommensstufen, fünf Stufen eine engmaschigere Betrachtung der Einkommen ermöglichen. Weiterhin erhöht sich die höchste Stufe von bisher „ab 65.000 Euro“ (Jahreshaushaltseinkommen der Eltern) auf „ab 95.000 Euro“. Die unteren Stufen sollen moderat entlastet werden, die mittleren Einkommen gerechter prozentual angepasst werden. Auch die Träger der Einrichtungen benötigen zur Deckung ihrer Ausgaben höhere Einnahmen und haben eine Erhöhung der Beiträge angeregt. Neben der Landesförderung, bei der das Land NRW momentan einen durchschnittlichen Zuschuss von 1.612 Euro pro OGS-Platz erfolgt die Kostendeckung durch die Elternbeiträge.
UWG: Entlastungen schaffen
Die UWG Kierspe hat hierzu einen eigenen Gegenentwurf entwickelt. „Wichtig ist es uns, die niedrigeren und mittleren Einkommensstufen zu entlasten oder zumindest nicht zusätzlich zu belasten“, so Norbert Höhn, sachkundiger Bürger der UWG laut Mitteilung. „Wir begrüßen in der Verwaltungsvorlage gerade die Entlastung für die unteren Einkommensstufen und die Änderung der letzten Beitragsstufe von einem Haushaltseinkommen von über 65.000 Euro auf über 95.000 Euro“, wird Steffen Wieland (UWG), Ausschussvorsitzender im Schulausschuss, zitiert.
In ihrem Vorschlag ist die Entlastung der untersten Einkommensstufe mit der Verwaltungsvorlage identisch. Problematisch sehen die Mitglieder der Wählergemeinschaft jedoch die Mehrbelastungen in den mittleren Einkommensstufen. „Bei einem Haushalt von zwei vollbeschäftigten Arbeitnehmern mit jeweils Mindestlohn-Einkommen ergibt sich ein Bruttojahres-Haushaltseinkommen von rund 50.000 Euro und somit eine Einstufung in die neue Einkommensstufe III“, rechnet Wieland, „diese Familien müssen so künftig 180 Euro im Jahr bei einem Kind zusätzlich zahlen“. Bei zwei Kindern ergeben sich Mehrkosten von 288 Euro pro Jahr (hälftige Kosten für Geschwister). „Das passt nicht in die Zeit, in der Familien mit erheblich steigenden Lebensunterhaltskosten gefordert sind“, so Höhn laut Pressetext. Die UWG regt deshalb an, die Kosten für die dritte Stufe auf, wie bisher, 85 Euro pro Monat, oder 1020 Euro pro Jahr zu belassen.
Weiterhin möchte die UWG die höheren Einkommensstufen weniger stark zusätzlich belasten, als es die Verwaltungsvorlage vorsieht. Während die Verwaltung eine Steigerung der Kosten für Eltern mit einem Haushaltseinkommen von 65.000 Euro bis 95.000 Euro um 192 Euro pro Jahr von 1308 Euro auf 1.500 Euro vorsieht, strebt die Wählergemeinschaft eine moderatere Mehrbelastung, von 1308 Euro auf 1380 Euro (plus 72 Euro) pro Kind an. Auch die höchste Einkommensstufe soll, nach Vorschlag der Wählergemeinschaft, weniger stark zusätzlich gefordert werden als laut Verwaltungsvorlage vorgesehen (1560 Euro pro Jahr statt 1680 Euro pro Jahr).
Finanziert sollen die Mindereinnahmen durch eine Erhöhung der Vergnügungssteuer für Apparate mit Gewinnmöglichkeit von bisher 5,5 v.H. auf 6,5 v.H. des Spieleinsatzes. Vergleichbare Steuersätze haben bereits mehrere Kommunen in NRW eingeführt, wie beispielsweise Gronau, Hattingen, Gevelsberg und Hilden, heißt es in der UWG-Mitteilung.
Hier lesen: Geänderter Beschlussvorschlag zum TOP „Satzung über die Festsetzung und Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen der offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Kierspe“ (Vorlage 482/11) für den Ausschuss für Schule, Kultur und Tourismus am Donnerstag, 9. November (PDF)