Nach einer langwierigen Ausfertigung des Grundgesetzes wurde dieses zunächst von den Volksvertretungen in den Ländern angenommen. Am 23. Mai 1949 wurde dann es vom Parlamentarischen Rat verkündet. Damit trat es auch an diesem Tag in Kraft. Daran soll mit der Beflaggung erinnert werden. Deshalb wehen heute an Rathäusern und öffentlichen Gebäuden die Flaggen der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des jeweiligen Bundeslandes. So auch am Rathaus in Meinerzhagen.
Mit einer deutschlandweiten Beflaggung an den Rathäuser wird heute, 23. Mai, an jenen historischen Tag gedacht, an dem das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft trat.