Die Sammlung erfolgt an zwei Standorten – und zu neuen Servicezeiten:
- Ortschaft Zurstraße: Wanderparkplatz an der Taubenstraße, von 9 bis 11.30 Uhr
- Ortskern Breckerfeld: Marktplatz, von 12.45 bis 15.45 Uhr
Zu den Sonderabfällen, die am 15. März abgegeben werden können, zählen unter anderem Medikamente, Laugen, Säuren, Lösungsmittel, Farben, Lacke, Pflanzengifte, Schädlingsbekämpfungsmittel, Spraydosen, Leuchtstoffröhren sowie Batterien. Letztere können alternativ auch in Verkaufsstellen zurückgegeben werden.
Ebenso entsorgt werden können kleine Elektro- und Elektronikgeräte wie Taschenrechner, Rasierapparate, Radios, Kaffeemaschinen, Toaster, Bügeleisen, Eierkocher, Küchenmaschinen, PCs und Drucker.
Zusätzliche Entsorgungsangebote
Neben den Sonderabfällen gibt es weitere Entsorgungsangebote:
- Altmetall: Der Ennepe-Ruhr-Kreis stellt einen Container für Altmetall zur Verfügung.
- Rote Tonne: Hier können Bürger alte Tintenpatronen, Druckerkartuschen sowie CDs und DVDs ohne Umverpackung abgeben.
- Kunststoffe: Ein Container für Hartkunststoffe wie Regenfässer und CD-Hüllen steht bereit.
- Aktenvernichtung: Eine zertifizierte Möglichkeit zur datenschutzsicheren Vernichtung von Papierakten wird ebenfalls angeboten.
Wichtige Hinweise
Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass Abfälle wie Asbest, Altreifen, Altöl und Autobatterien nicht angenommen werden. Auskünfte zur Entsorgung von Asbest erteilt das Umweltamt des Ennepe-Ruhr-Kreises, 02336/93-0. Bei Altreifen und Autobatterien nehmen Händler diese bei einem Neukauf zurück und Altöl wird ebenfalls von Händlern zurückgenommen – diese sind gesetzlich dazu verpflichtet, Altöl in den Mengen anzunehmen, in denen sie auch Öl verkaufen.
Wichtig: Das Entsorgungsangebot am 15. März gilt ausschließlich für Privathaushalte der Hansestadt Breckerfeld. Abfälle aus Gewerbebetrieben oder von Bewohnern anderer Städte werden nicht angenommen. Die Abfälle müssen direkt beim Entsorgungspersonal abgegeben werden – eine Entsorgung vor der Abholzeit oder das Abstellen von Abfällen am Abholplatz ist nicht gestattet, um die Sicherheit von Passanten, insbesondere Kindern, zu gewährleisten.