Ein Vorfall aus dem vergangenen Sommer beschäftigte kürzlich das Amtsgericht Lüdenscheid. Am 2. Juli 2025 hatten Polizeibeamte auf der Schützenstraße einen 37-jährigen Mann auf einem E-Scooter kontrolliert und Drogen bei ihm gefunden.

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Amphetamin sichergestellt

Nach Angaben der Polizei stellten die Beamten bei der Kontrolle rund 1,4 Gramm Amphetamin sicher. Ein anschließend durchgeführter Bluttest ergab demnach, dass der Mann sowohl Cannabis als auch Amphetamin konsumiert hatte. Damit standen der Verdacht des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln sowie eine Ordnungswidrigkeit wegen Fahrens unter berauschenden Mitteln im Raum.

Angeklagter bleibt Verhandlung fern

Der 37-Jährige erhielt die Gelegenheit, sich vor dem Amtsgericht Lüdenscheid zu den Vorwürfen zu äußern. Trotz ordnungsgemäßer Ladung erschien er jedoch nicht zur Verhandlung. Auch nach angemessener Wartezeit blieb der Sitzungssaal leer.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ der Richter daraufhin in Abwesenheit des bereits vorbestraften Angeklagten einen Strafbefehl. Dieser sieht eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot vor. Zusätzlich wurde wegen der Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße von 500 Euro festgesetzt.

Der 37-Jährige hat nun die Möglichkeit, den Strafbefehl zu akzeptieren und damit rechtskräftig werden zu lassen oder er kann innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch gegen das Urteil einlegen. In diesem Fall käme es zu einer erneuten Verhandlung vor dem Amtsgericht Lüdenscheid.