Am 30. Juni des vergangenen Jahres wird ein Mann aus Ennepetal wegen zweifachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 2.250 Euro (90 Tagessätze zu 25 Euro) verurteilt. Am 17. Oktober, keine vier Monate später, setzt sich der 29-Jährige erneut ans Steuer – noch immer ohne Fahrerlaubnis. Dieses Mal hat er zudem Methadon im Körper. Polizisten beweisen einen guten Riecher und ziehen den Mann auf der Martin-Niemöller-Straße in Lüdenscheid zwecks Kontrolle aus dem Verkehr. Die fehlende Fahrerlaubnis und das Drogen-Substitutionsmittel im Blut kommen schnell ans Licht. Es ergeht Strafanzeige, und der 29-Jährige landet im Amtsgericht Lüdenscheid auf der Anklagebank.
Er gibt gleich alles zu. Zwei weitere Vorstrafen wegen Drogenbesitzes und schweren, räuberischen Diebstahls hat der Ennepetaler neben dem zweifachen Fahren ohne Fahrerlaubnis bereits angesammelt. Im Falle des Diebstahls steht er zudem unter laufender Bewährung. Die Strafe für die erneute verbotene Fahrt fällt dementsprechend deutlich spürbar aus – auch unter Berücksichtigung des Methadons im Körper. „Ich bin der Meinung, dass es 120 Tagessätze à 50 Euro sein müssen“, verkündet der Richter das Urteil. Neben den 6.000 Euro Geldstrafe verhängt er zudem eine zwölfmonatige Fahrerlaubnissperre. „Man muss davon ausgehen, dass Sie nicht geeignet sind, am Straßenverkehr teilzunehmen. Deshalb die Sperrfrist.“ Das Urteil ist rechtskräftig.