Die von der Stadtverwaltung Halver vorgestellte Entscheidungsmatrix zu potenziellen Standorten des Baubetriebshofes erfährt erste Kritik aus der Politik. Die UWG-Fraktion hat Fragen und Anmerkungen dazu zusammengefasst, die am Dienstag, 24. Juni, im zuständigen Ausschuss für öffentliche Einrichtungen vorgelegt werden sollen.
Ein Kernpunkte der Anmerkungen seitens der UWG befasst sich mit der Geologie im Bereich des Gewerbegebiets Leifersberge. Die UWG beruft sich auf die Baugrunduntersuchung des Ingenieursbüros Geotechnik-Institut Dr. Höfer aus dem Jahr 2022, die von "großformatigen Baggerschürfen" ausgeht, um die Lösbarkeit des Felsgesteins zu überprüfen.
Diese Lösbarkeit nämlich sei im Rahmen der damaligen Untersuchungen nicht gänzlich möglich gewesen, da ab Tiefen von 0,80 bzw. 2 Metern unter dem derzeitigen Geländeniveau das Gestein schlichtweg zu fest war. Eine vollständige Beurteilung des Baugrundes habe demzufolge keine belastbaren Werte liefern können, weshalb das Büro zur abschließenden Beurteilung des Felsgesteins "großformatige Baggerschürfe" empfahl. Die UWG möchte von der Stadtverwaltung nun wissen, ob diese "Baggerschürfe" mittlerweile angelegt wurden.
In diesem Zusammenhang macht die UWG in ihrem 12-Punkte-Fragenkatalog an die Stadtverwaltung die Rechnung auf, dass bei einem ebenen Baufenster des Grundstücks ein Höhenversatz von circa 25 Metern von der Oberkante der geplanten Straße bis zur Baugrenze besteht. Was in Masse nach Berechnungen der UWG Auffüllmaterial von 70.000-80.000 m³ bedeuten würde, mache bildlich in etwa die Höhe des Halveraner Aussichtsturm aus. Die Kosten dafür seien ebenfalls nicht angegeben, kritisiert die UWG.

Ferner müssten laut Gutachten bei einem Höhenunterschied von 25 Metern Böschungen im Verhältnis 1:2 bzw. maximal 1:1,5 angelegt werden, schreibt die UWG. Das entspreche einer Ausdehnung von 35 bis 50 Metern, alternativ wären sehr hohe Winkelstützwände erforderlich. Die UWG möchte wissen, ob die Erfordernisse in der Planung und die damit verbundenen Kosten berücksichtigt wurden. Eine Aussage erbittet die UWG zudem zur Einhaltung der Photovoltaik-Verpflichtung auf öffentlichen Gebäuden.
Darüber hinaus hinterfragt die UWG die von der Stadtverwaltung angegebene Ausstattung eines neuen Baubetriebshofes. Als Beispiele nennen die Unabhängigen eine Fahrzeughalle mit Lager mit einer Größe von 747 Quadratmetern für 2,2 Millionen Euro. Oder auch eine 100 Meter lange Remise für 760.000 Euro sowie eine komplett ausgerüstete Schreinerwerkstatt von 120 Quadratmetern für 400.000 Euro. Fraglich sei zudem, ob eine Waschhalle für 280.000 Euro nötig sei.
Dr. Sabine Wallmann und Simona Haake betonen im Namen der UWG Halver, Voraussetzung für weitere Planungen sei eine wirtschaftlich tragfähige Grundlage. "Angesichts der aktuellen Haushaltslage sehen wir uns jedoch in der Verantwortung, ein finanziell vertretbares Vorgehen sicherzustellen und die Entstehung eines möglichen Millionen-Grabs konsequent zu verhindern. Die in der Planung ausgewiesenen Kosten erscheinen uns nicht realistisch und lassen einen erheblichen finanziellen Mehraufwand erwarten."
Nicht zufriedenstellend erfolgt sei zudem die "politisch ausdrücklich geforderte" Prüfung des Gebäudes der Firma Langlotz. Es sei "zu keinem Zeitpunkt verlangt" worden, an diesem Standort einen vollständigen Neubau zu planen – "dass ein solcher aufgrund der zusätzlich anfallenden Kaufkosten deutlich teurer ausfiele, versteht sich von selbst", so die UWG. Vielmehr sei Ziel der Anfrage gewesen, die Tauglichkeit der vorhandenen Struktur als wirtschaftlich sinnvolle Alternative zum Neubau in Betracht zu ziehen.