Das Stadtgebiet von Balve ist aktuell das Zentrum der Windenergieanlagen (WEA) im Märkischen Kreis. Sechs Windräder drehen sich bereits in der Kommune an der Hönne, drei weitere sind genehmigt, 13 zusätzliche beantragt. Das teilte der Märkische Kreis als Genehmigungsbehörde auf Anfrage dieser Redaktion mit. Im gesamten Kreisgebiet drehen sich zurzeit 35 Windenergieanlagen – 18 weitere Windräder sind genehmigt aber noch nicht gebaut, 39 WEA sind beantragt und eine zurückgebaut.
Ausschlusskriterien woanders größer
Aber wieso ist ausgerechnet Balve von so großem Interesse für die Windkraftanlagenbauer? Eine Antwort darauf gab Kreisdirektorin Barbara Dienstel-Kümper in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Abfallwirtschaft, Umweltschutz und Planung auf eine entsprechende Anfrage aus den Reihen der Ausschussmitglieder.
Es liege in erster Linie an den Ausschlusskriterien für andere Regionen im Kreisgebiet. Das bevölkerungsstarke Städteband zwischen Iserlohn, Hemer und Menden setze dem Bau von Windenergieanlagen enge gesetzliche Grenzen – beispielsweise bei den Abstandsreglungen. „Im südlichen Kreisgebiet gibt es wegen zahlreicher Talsperren viele Wasserschutzgebiete“, so Dienstel-Kümper.
Windkraft vor Ort Streitpunkt
Obwohl die von Bund und Land angestrebte Energiewende und die damit verbundene Zuwendung hin zu regenerativen Energien und weg von fossilen Brennstoffen auch in der Bevölkerung immer mehr Zustimmung erhält, bleibt der Bau von Windenergieanlagen vor der eigenen Haustür oftmals ein Streitpunkt. Kritik richtet sich dann nicht selten auch gegen den Märkischen Kreis als Genehmigungsbehörde. Beispielswese auch dann, wenn seitens der Stadt oder Gemeinde, die im Verfahren beteiligt werden, ein ablehnender Beschluss erfolgt.
Errichtung in Vorrangzonen einfacher
„Ein ‚Nein‘ der Standortkommune aus regionalplanerischen Gründen könnte relevant sein, wenn die beantragte Windenergieanlage in einem Bereich errichtet werden soll, den der in Planung befindliche Regionalplan nicht als WEA-Gebiet ausweist“, erklärt die Pressestelle des Kreises auf Anfrage. Und weiter: „Im Mai wurde das Landesplanungsgesetz NRW ergänzt: Ein >>Nein<< der Standortkommune setzt ein Verfahren gem. § 36 Abs. 3 (neu) Landesplanungsgesetz NRW in Gang. Das Gesetz wurde am 17. Mai vom Landtag NRW verabschiedet.“
Bezirksregierung kann anweisen
Danach könne die Bezirksregierung den Kreis als Genehmigungsbehörde im Einzelfall anweisen, die Entscheidung über die Zulässigkeit von WEA-Vorhaben … auszusetzen, wenn sich ein Raumordnungsplan in Aufstellung befindet … und zu befürchten sei, dass die Durchführung der (Regional-) Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Da die Bezirksregierung Arnsberg „Herrin“ des Verfahrens sei, könne vom Kreis nicht beantwortet werden, anhand welcher Kriterien die Aussetzung des Genehmigungsverfahrens erfolgt.
Windenergienutzung soll gefördert werden
Im neuen Regionalplan, der in Arbeit ist, heißt es: „Gemäß Grundsatz 10.2-2 LEP NRW können in den Regionalplänen Bereiche für die Nutzung der Windenergie als Vorranggebiete festgelegt werden. Durch die Festlegung von WEB als Vorranggebiete soll der Ausbau der Windenergienutzung im Planungsraum gefördert werden. Innerhalb von WEB hat die Errichtung von Windenergieanlagen Vorrang vor allen anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen. Ausgenommen von dem Vorrang sind kleinteilige Flächen, die nach fachgesetzlichen Regelungen als Windenergieanlagenstandorte ausgeschlossen sind.“
Überblick bezogen auf die jeweiligen Städte und Gemeinden:
Altena: Windradfrei, Anträge liegen nicht vor.
Balve: derzeit sechs WEA, drei sind genehmigt, 13 beantragt.
Halver: Je eine WEA errichtet, genehmigt und beantragt.
Hemer: Windradfrei, 4 beantragt.
Herscheid: Es gibt eine WEA. Weitere sind nicht beantragt.
Iserlohn: Zwei errichtet, fünf genehmigt und eine (Vorbescheid) beantragt.
Kierspe: Noch ohne Windrad. Eine WEA beantragt.
Lüdenscheid: Zwei Anlagen bestehen, zwei sind beantragt.
Meinerzhagen: Vier Anlagen bestehen, drei (Vorbescheid) und ein Repowering-Vorhaben (Beim Repowering wird häufig ein größerer Windpark mit vielen älteren Anlagen durch einen neuen Windpark mit oft deutlich weniger Anlagen ersetzt. sind beantragt.
Menden: Eine Anlage errichtet, eine (Vorbescheid) beantragt.
N.-Wiblingwerde: Vier Anlagen stehen, eine wurde zurückgebaut, kein neuer Antrag.
Neuenrade: Sieben Anlagen stehen. Eine WEA ist beantragt.
Plettenberg: Drei WEA sind errichtet, fünf (Vorbescheid) genehmigt, sieben und drei (Vorbescheid) beantragt.
Schalksmühle: 4 WEA errichtet, 4 genehmigt, ein Repowering-Vorhaben beantragt.
Werdohl: Windradfrei, Anträge liegen nicht vor.

Im Entwurf des Regionalplans sind die Standorte der Windenergieanlagen sowie die Vorrangflächen eingearbeitet. – Grafik: Regionalplan-Entwurf Bezirksregierung Arnsberg