Zwei Männer klingelten an einer Haustür und boten den Eigentümern an, nicht verbrauchten Asphalt auf der Hofeinfahrt zu verteilen. Die Eigentümer vereinbarten einen dreistelligen Betrag. Nach vollrichteter Arbeit verlangten sie allerdings fast die zehnfache Summe und eine Bezahlung per Echtzeitüberweisung.
Die Eigentümer ließen sich darauf ein und transferierten das Geld. Am nächsten Morgen bekamen sie Zweifel und machten die Überweisung rückgängig. Danach erstatteten sie bei der Polizei Anzeige wegen Betrugs. Immerhin hatten die Auftraggeber eine Rechnung bekommen, was bei solchen Arbeiten nicht oft der Fall ist.
Die Polizei warnt bei Haustürgeschäften dieser Art zur Vorsicht. Der Ablauf war typisch. Die angebliche Baustelle, auf der Asphalt übrig ist, existiert natürlich nicht. Die Auftraggeber können sich nicht darauf verlassen, dass tatsächlich Qualität abgeliefert wird. Falls überhaupt eine Quittung ausgestellt wird, so steht darauf wahrscheinlich eine falsche oder gar keine Firmenadresse. Ebenso wahrscheinlich arbeiten die Trupps schwarz, also ohne Steuern zu zahlen. Treten dann Unstimmigkeiten zur Höhe der Rechnung oder zur geleisteten Arbeit auf, sind die Arbeiter in der Regel über alle Berge.