Das Osterfeuer ist ein Brauchtum, das auch in Plettenberg an vielen Stellen gepflegt wird. Damit das Abbrennen des Osterfeuers eine gelungene Veranstaltung wird, gibt die Stadtverwaltung einige Hinweise.
- Die Osterfeuer müssen mindestens zehn Tage vor dem Feiertagswochenende angemeldet werden. In diesem Jahr ist dieser Stichtag also der 9. April. „Die Einhaltung der Frist ist notwendig, um die vorgesehene Prüfung vornehmen und die Bereisung der Standorte planen zu können“, schreibt die Stadt in einer Pressemitteilung.
- Ausrichter der Osterfeuer werden vorsorglich darauf hingewiesen, dass das Brenngut erst kurz vor dem Anzünden aufgeschichtet werden darf. Thorsten Spiegel, Fachgebietsleiter „Ordnung, Recht, Brandschutz und Rettungswesen“, erklärt: „Hierdurch soll insbesondere vermieden werden, dass das Brenngut Menschen oder Tieren als Unterschlupf dienen kann. Wer zu früh aufschichtet, muss nach der Osterfeuerschau gegebenenfalls umschichten.“
- Es dürfen nur pflanzliche Rückstände verbrannt werden, nicht Plastik, keine lackierten Hölzer oder dergleichen. Osterfeuer dürfen nicht zur Abfallbeseitigung genutzt werden. Haus- und Sperrmüll haben in einem Osterfeuer nichts zu suchen. Dabei handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden können.
- Werden bestimmte Mindestabstände (zum Beispiel 100 m von zum Aufenthalt bestimmten Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, 50 m von öffentlichen Verkehrsflächen, 10 m von befestigten Wirtschaftswegen usw.) unterschritten, ist die Entzündung eines Osterfeuers nur zulässig, wenn konkrete Auflagen (zum Beispiel die Vorhaltung weiterer bestimmter Löschmittel) festgelegt und eingehalten werden.
- Das Feuer muss von verantwortlichen Volljährigen, die der Ausrichtende festlegt, beaufsichtigt werden. Es darf bei potenziell gefährlichen Wetterlagen (insbesondere hohem Waldbrandgefahrenindex oder starkem Wind) nicht entzündet werden, auch wenn es vorher ordnungsgemäß angezeigt wurde. Bei plötzlich aufkommendem starken Wind oder sonstigen erheblichen Gefahren ist ein bereits angezündetes Feuer unverzüglich zu löschen.
Sachgebietsleiter Philipp Schmidt von der Ordnungsbehörde und die Mitarbeiter vom Fachdienst Vorbeugender Brandschutz sind zuversichtlich, die konstruktive Zusammenarbeit mit den Osterfeuer-Ausrichtern auch in diesem Jahr fortsetzen zu können.