Die meisten Ehen in Nordrhein-Westfalen endeten 2025 nach sieben Jahren – gleichzeitig stieg die Zahl der Scheidungen zum zweiten Mal in Folge.

Im Jahr 2025 haben sich in Nordrhein-Westfalen 30.821 Ehepaare scheiden lassen. Das waren 4,2 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, stieg damit die Scheidungsanzahl das zweite Jahr in Folge leicht an. Zuvor war sie kontinuierlich von 46.098 im Jahr 2008 auf 29.116 im Jahr 2023 gesunken. 

Unter den Geschiedenen im Jahr 2025 waren 380 gleichgeschlechtliche Paare. Ein Jahr zuvor waren 331 gleichgeschlechtliche Ehen gerichtlich geschieden worden.

Die meisten Scheidungen erfolgten nach sieben Ehejahren

5,7 Prozent der Ehen wurden 2025 nach sieben Ehejahren geschieden: Damit entfiel der größte Anteil der Ehelösungen auf Ehen mit Heiratsjahr 2018. Es folgten nach der Statistik der rechtskräftigen Beschlüsse in Eheauflösungssachen Scheidungen von Ehen, die 2017 beziehungsweise 2019 geschlossen worden waren. Es gab vergleichsweise wenige Scheidungen von Personen, deren Eheschließung vor 1980 lag.

Rund 30.000 minderjährige Kinder von Scheidungen betroffen

Bei den 30.821 Scheidungen im Jahr 2025 handelte es sich in fast der Hälfte der Fälle um Ehen ohne minderjährige Kinder. In rund 23 Prozent der Fälle war ein minderjähriges Kind von der Scheidung betroffen und in rund 21 Prozent der Fälle waren es zwei. Bei rund einem Prozent der Scheidungen wurden Ehen von Ehepartnern gelöst, die fünf oder mehr minderjährige Kinder hatten. Insgesamt betrafen die Ehelösungen im Jahr 2025 rund 30.000 minderjährige Kinder.

Scheidung in etwas mehr als der Hälfte der Fälle von der Frau beantragt

Bei 16.659 Scheidungen und damit etwas mehr als der Hälfte hatte die Frau die Ehelösung beantragt; in 1198 Fällen erfolgte dies ohne Zustimmung des Partners oder der Partnerin. Demgegenüber hatten 12.645 Männer die Initiative zur Ehelösung ergriffen, in 800 Fällen ohne Zustimmung der Partnerin oder des Partners. Beide Eheleute hatten in 1517 Fällen die Scheidung beantragt.

Hinweise zur Statistik 

Basis ist die Statistik rechtskräftiger Urteile in Ehesachen. Diese wertet die Meldungen der Familiengerichte aus. Sie differenziert nach der Art der Entscheidung, der Antragstellung, der Ehedauer sowie nach den persönlichen Merkmalen der Eheleute und weist die Anzahl der Kinder aus diesen Ehen aus