Lüdenscheid. 2,9 Gramm Amphetamin, 500 Euro in bar und ein Schreckschußrevolver werden am 9. Februar vergangenen Jahres an der Schillerstraße in Lüdenscheid bei einem 19-Jährigen gefunden. Der Revolver fällt unter das Waffengesetz. Das bloße bei sich Tragen ist bereits strafbar. Ebenso der Drogenbesitz. Damit sichert der Fund dem Jugendlichen einen Platz auf der Anklagebank des Amtsgerichts Lüdenscheid.
„Er hat Angst“, beschreibt der Verteidiger den Zustand seines Mandanten. Dass der 19-Jährige die Sachen bei sich hatte, wird nicht abgestritten. Er habe ihm erklärt, so der Anwalt, dass der Revolver und das Amphetamin für sich genommen schon nicht gut seien. Aber: „Drogen und Knarren in Kombination sind immer eine ganz schlechte Idee.“ Zum Tatzeitpunkt habe der Lüdenscheider noch Amphetamin konsumiert. Inzwischen nehme er keine Drogen mehr, sagt der Verteidiger. Den Revolver habe der 19-Jährige geschenkt bekommen.
50 Stunden gemeinnützige Arbeit
Der Angeklagte ist freiwillig mit der Einziehung sämtlicher Sachen, die 500 Euro inbegriffen, einverstanden. Beim Bargeld drängt sich der Verdacht auf, das Geld stammte aus Drogengeschäften. Das streitet der Anwalt ab. Nach Jugendstrafrecht stellt der Richter das Verfahren letztlich ein. Als Auflage muss der 19-Jährige 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten und sechs Monate lang regelmäßigen Kontakt zur Jugendgerichtshilfe halten. Der Vater des Angeklagten, der den Prozess vom Besucherbereich aus verfolgt hatte, atmet nach Verkündung der Entscheidung hörbar erleichtert aus und bedankt sich mehrfach überschwänglich beim Verteidiger.