Gesucht werden Bürgerinnen und Bürger als Wahlhelfer für insgesamt 14 Wahlvorstände und zwei Briefwahlvorstände. Zu den Aufgaben zählen unter anderem die Überwachung des Wahlgangs, die Kontrolle des Wählerverzeichnisses, das Auszählen der abgegebenen Stimmen und Meldungen der Zählergebnisse. „Nach Möglichkeit werden wir die Wahlhelfer in der Nähe ihrer Wohnung einsetzen“, betont die Stadtverwaltung. „Für ihre Tätigkeit erhalten die eingeteilten Helfer eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro.“
Voraussetzungen für Wahlhelfer
Als Wahlhelfer engagieren kann sich jeder, der am Tag der Europawahl (9. Juni 2024) wahlberechtigt ist, also:
- Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder eine Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger/innen) besitzt,
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz in Deutschland oder in einem der übrigen EU-Mitgliedsstaaten hat beziehungsweise sich gewöhnlicherweise dort aufhält und
- nicht infolge eines rechtsgültigen Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Kontakt für Interessenten
Wer die Stadtverwaltung am Tag der Europawahl als Wahlhelfer unterstützen möchte, kann sich ab sofort beim Wahlamt der Hansestadt Breckerfeld, Frankfurter Straße 38, 58339 Breckerfeld melden. Ansprechpartnerin für weitere Informationen und Interessenten ist Nina Schülken, Tel. 02338/80932, E-Mail: [email protected].