In ihrem Schreiben hätte die Arnsberger Aufsichtsbehörde ein Verfahren gewürdigt, das keinen Anlass zu Beanstandungen liefere, teilte die Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises am Dienstag, 30. April, mit. Zudem seien die kreisangehörigen Städte ordnungsgemäß beteiligt und die von ihnen vorgetragenen Argumente zum Etat berücksichtigt worden.
16 Millionen aus Ausgleichrücklage
Mit Erträgen von 752 Millionen Euro und Aufwendungen von 768 Millionen Euro ist das Zahlenwerk für das Jahr 2024 nicht ausgeglichen. Statt die von den Städten zu zahlende Kreisumlage entsprechend hoch zu kalkulieren, nutzt der Ennepe-Ruhr-Kreis 16 Millionen Euro aus seiner noch vorhandenen Ausgleichsrücklage. Darüber hinaus plant er erstmals eine globale Minderausgabe von 7 Millionen Euro ein. Verbesserungen von annährend 9 Millionen Euro hatten zudem den Weg freigemacht, um den ursprünglich für die Kreisumlage angedachten Wert von 42,2 Prozent auf 40,74 Prozent senken zu können.
Freiwilliges Haushaltssicherungskonzept
„Nach dem klaren Votum der Kreispolitik für unseren Etat bewerten wir auch die Rückmeldung der Bezirksregierung positiv. Unsere Bemühungen um ein gutes finanzielles Miteinander von Kreis und Städten werden gesehen. Anerkannt wird darüber hinaus auch die Zusage, ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Auch deshalb stuft Arnsberg unsere Finanzplanung bis 2027 als nachvollziehbar und ohne Anlass zu Beanstandungen ein“, machte Landrat Olaf Schade deutlich.
Wie von der Bezirksregierung formuliert, werde die Kreisverwaltung weitere Anstrengungen unternehmen, um die „Inanspruchnahme der zur Verfügung stehenden Ausgleichsrücklage unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebots gegenüber den Städten des Ennepe-Ruhr-Kreises so gering wie möglich zu halten.“
Stichwort Kreisumlage
Mit der Kreisumlage legt der Kreis seinen durch die sonstigen Erträge nicht gedeckten Bedarf auf die Städte Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel, Wetter und Witten um. Damit finanziert werden Leistungen, die ihre Mitarbeiter für die Bürger sowie die Städte erbringen. Beispielhafte Bereiche sind der Bevölkerungsschutz, die Arbeit des Gesundheits-, Ausländer- oder Veterinäramtes, die Betreuung von Langzeitarbeitslosen und die Bereitstellung von sozialen Beratungsangeboten.
Bemessungsgrundlage/Umlagegrundlagen für die Kreisumlage sind die Steuerkraft (hauptsächlich die Gewerbesteuer und die Einkommenssteuer) der kreisangehörigen Städte sowie die im laufenden Jahr vom Land fließenden Schlüsselzuweisungen an die Kommunen. Die Kreisumlage wird vom Kreistag jährlich in Form eines Prozentsatzes neu festgesetzt.